Ortslagen-Orthophoto: das Luftbild Ihrer Gemeinde auf dem Stand von heute, in Ihrem GIS
Am Schalter fragt ein Eigentümer nach dem Zustand seines Grundstücks seit dem Anbau, und das Luftbild im GIS zeigt noch die Wiese davor. Das amtliche Orthophoto (DOP20, 20 cm Bodenauflösung) wird im Turnus der Landesbefliegung erneuert und ist für Einzelobjekte zu grob. Wann Ihre Gemeinde zuletzt beflogen wurde, steht im Geoportal Ihres Landes.
Wir befliegen Ihre Ortslage zum vereinbarten Stichtag. Danach liegt in Ihrem GIS ein Luftbild, das den heutigen Zustand zeigt und auf dem Schächte, Einfassungen und Belagsgrenzen zu erkennen sind. Aus demselben Flug lassen sich später Gebäudehöhen, versiegelte Flächen und Fließwege ableiten, auch erst im nächsten Haushaltsjahr.
Was am Ende vorliegt: das Ortslagen-Orthophoto in Ihrem GIS
- Ein Luftbild, auf dem Sie Schächte, Einfassungen und Belagsgrenzen erkennen (Orthophoto als GeoTIFF, 2–3 cm Bodenauflösung)
- Aufnahme zum Stichtag Ihrer Wahl, etwa in der laubfreien Zeit oder vor und nach einer Baumaßnahme
- Eingebunden in Ihr GIS oder Geoportal, abgestimmt mit Ihrer GIS-Stelle oder Ihrem GIS-Dienstleister; Raumbezug ETRS89/UTM (Zone 32N in Hessen, Niedersachsen und Thüringen)
- Ihre Kommune erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten, ohne laufende Lizenzkosten
- Optional aus derselben Befliegung: Geländemodell, Oberflächenmodell, Punktwolke
Sie brauchen keine neue Software. Wir liefern in das GIS oder Geoportal, das Ihre Verwaltung nutzt, und stimmen die Übergabe mit dessen Anbieter ab. Damit arbeitet Ihre Verwaltung auf einem Luftbild, das den heutigen Zustand zeigt, nicht den von vor mehreren Jahren.
Eine Befliegung, viele Auswertungen aus dem Ortslagen-Orthophoto
Das Orthophoto ist der sichtbarste Teil der Befliegung, aber nicht der einzige. Aus demselben Datensatz lassen sich später weitere Fachdaten ableiten, ohne dass erneut geflogen werden muss, auch erst im nächsten Haushaltsjahr.
- Gebäudehöhen für § 34 BauGB und Gestaltungssatzungen
- Kartierung versiegelter Flächen für die gesplittete Abwassergebühr
- Geländemodell und Fließwege für die Starkregenvorsorge
- Bestandsgrundlage für Bebauungsplanverfahren
In vier Schritten zum aktuellen Ortslagen-Orthophoto
Abstimmen
Wir klären den Gebietsumgriff (eine Ortslage, mehrere Ortsteile oder die ganze Gemarkung), die gewünschte Auflösung, das Zielsystem und den Termin. Was bei Ihnen liegt: Umgriff und Zielsystem nennen.
Genehmigen, durch AerIQ
Flüge über zusammenhängender Bebauung prüfen wir vorab: Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung braucht, hängt vom Gebiet ab und davon, ob unbeteiligte Personen im Flugbereich sind. Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen holen wir ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte. Was bei Ihnen liegt: nichts, Ihre Verwaltung stellt keinen Antrag.
Befliegen
Die Befliegung erfolgt in Bahnen zum abgestimmten Stichtag. Die Rohdaten liegen am Tag der Befliegung vor; der Betrieb in der Ortslage läuft weiter. Was bei Ihnen liegt: Termin bestätigen.
Auswerten und übergeben
Aus den Aufnahmen entsteht das georeferenzierte Orthophoto, optional mit Passpunkten gesichert. Übergabe als GeoTIFF in Ihr GIS, mit kurzer Einweisung, wenn gewünscht. Was bei Ihnen liegt: Freigabe des Lieferumfangs und die Einbindung durch Ihre GIS-Stelle.
Was kostet ein Ortslagen-Orthophoto?
Der Preis richtet sich nach der Fläche des Befliegungsgebiets und der gewünschten Auflösung. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie einen Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen vereinbaren wir vorab schriftlich. Für die Vergabeakte legen wir Leistungsbeschreibung und Angebot bei. Viele Ortslagen-Befliegungen liegen in Auftragswerten, für die vereinfachte Vergabewege in Betracht kommen.
Wertgrenzen für Direktaufträge: Hessen 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (HVTG seit 25. Juni 2026; ab 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise), Thüringen 30.000 € (seit 28. März 2025), Niedersachsen 20.000 € (Stand 4. September 2026). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; Fundstellen stehen im Ratgeber.
Beauftragt wird die Befliegung der Ortslage zum Stichtag mit Erstellung eines Orthophotos und Übergabe in das GIS der Verwaltung. Danach liegt ein Luftbild mit 2–3 cm Bodenauflösung im Raumbezug ETRS89/UTM vor, aus dem später weitere Auswertungen möglich sind. Der Auftragswert liegt in der Regel im Bereich des Direktauftrags; den Vergabeweg prüft die Vergabestelle.
Fragen aus der Verwaltungspraxis zum Ortslagen-Orthophoto
Worin unterscheidet sich das von den amtlichen Orthofotos (DOP20)?
In Auflösung und Aktualität. Die amtlichen Orthophotos (DOP20) haben 20 cm Bodenauflösung und folgen dem Turnus der Landesbefliegung; je nach Gebiet sind sie zum Nutzungszeitpunkt mehrere Jahre alt. Unsere Befliegung liefert 2–3 cm zum Stichtag Ihrer Wahl. Beides ergänzt sich: Das Orthophoto aus der Befliegung legt sich im GIS passgenau über DOP, ALKIS und Ihre Fachebenen.
Können wir den Aufnahmezeitpunkt bestimmen?
Ja, das ist einer der Hauptvorteile. Üblich sind Termine in der laubfreien Zeit mit freier Sicht auf Wege, Flächen und Gebäudekanten oder Stichtage vor und nach einer Baumaßnahme. Den Termin vereinbaren wir im Angebot; das Wetter behält ein Vetorecht, ebenso behördliche Bearbeitungszeiten.
Wie genau ist das Orthophoto?
Die Drohne bestimmt ihre Position satellitengestützt auf wenige Zentimeter genau (RTK); optional kontrollieren wir das an eingemessenen Bodenpunkten. Die Lagegenauigkeit liegt je nach Passpunktsicherung im Bereich weniger Zentimeter, Einzelheiten stehen im Angebot; Flächen und Kanten lassen sich im GIS messen und abgrenzen.
In welchem Format kommt das Orthophoto in unser GIS?
Als georeferenziertes GeoTIFF im Raumbezug ETRS89/UTM; das lesen gängige GIS und kommunale Geoportale ein. Kachelung, Kompression und Übergabeweg stimmen wir vorab mit Ihrer GIS-Stelle oder Ihrem Dienstleister ab.
Wie ist der Datenschutz bei der Befliegung der Ortslage geregelt?
Luftbilder einer Ortslage sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen. Personen und Kennzeichen im Straßenraum sind bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar; andernfalls machen wir sie vor der Übergabe unkenntlich. Die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune; Aufnahmeumfang, Unkenntlichmachung und die vertragliche Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung gemeinsam fest. Veröffentlicht wird nichts ohne Ihre Freigabe. Einzelheiten auf der Seite Ablauf & Datenschutz.
Dürfen wir das Luftbild im Geoportal und in Ratsvorlagen verwenden?
Ja. Ihre Kommune erhält die Nutzungsrechte an den gelieferten Daten und entscheidet über die Verwendung. Vor einer Veröffentlichung im Geoportal stimmen wir Unkenntlichmachung und Auflösung der öffentlichen Ansicht mit Ihnen ab; die datenschutzrechtliche Prüfung der Veröffentlichung bleibt bei Ihrer Kommune.
Wovon hängen die Kosten ab?
Im Wesentlichen von der Fläche und der gewünschten Auflösung. Sie erhalten nach kurzer Abstimmung ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang und können spätere Auswertungen aus demselben Datensatz beauftragen, ohne neue Befliegung.
Orthophoto für Ihre Ortslage anfragen
Nennen Sie uns das Gebiet und den gewünschten Stichtag. Sie erhalten eine Einschätzung zu Lieferumfang, Ablauf und Festpreis, wenn Sie möchten mit Leistungsbeschreibung für Ihre Vergabestelle. Ansprechpartner: Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836.
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