Starkregenvorsorge, Versiegelung und Abwassergebühr: Daten, die im Bescheid und im Vorsorgekonzept bestehen
Ein Eigentümer widerspricht seinem Abwasserbescheid, weil die versiegelte Fläche geschätzt wurde; nach dem letzten Starkregen fragt der Rat, wo das Wasser gelaufen ist. Beide Fragen brauchen datierte Daten zu Fläche und Gelände. Wir erfassen sie flächendeckend aus der Luft. Danach liegen die versiegelten Flächen je Grundstück in Ihrem GIS und ein Geländemodell mit Fließwegen bei Ihrem Ingenieurbüro; die verursachergerechte Abwassergebühr und das Vorsorgekonzept stehen auf demselben Stand.
Starkregen- und Hochwasservorsorge: das Geländemodell, das Ihr Ingenieurbüro braucht
Gefahrenkarten und Abflussbetrachtungen sind nur so gut wie das zugrunde liegende Geländemodell. Sie erhalten ein Geländemodell zum Stichtag, das Bordsteine, Mauern und Gräben abbildet, auch für schwer zugängliche Gewässerabschnitte, und nach einem Ereignis eine dokumentierte Zustandsaufnahme mit Zeitstempel.
- Geländemodell mit Fließwegen und Senken für Gefahrenkarte und Vorsorgekonzept
- Luftbild zur Dokumentation von Gewässern und Uferbereichen
- Zustandsaufnahme nach Ereignissen für Schadens- und Planungsunterlagen
Die hydraulische Modellierung übernimmt ein Ingenieurbüro; wir liefern das Geländemodell dafür.
Ausführlich beschrieben, mit Einordnung in ein kommunales Starkregenrisikomanagement (SRRM) und den Fördersätzen der Länder: unsere Seite Starkregen-Geländedaten.
Versiegelung und gesplittete Abwassergebühr: jede Fläche mit Stichtag im Bescheid
Wo versiegelte Flächen geschätzt oder aus Selbstauskünften übernommen wurden, hält der Bescheid einem Widerspruch schwer stand. Bei der gesplitteten Abwassergebühr muss jede Fläche einem Erfassungsdatum und einer Quelle zuzuordnen sein. Aus dem aktuellen Orthophoto kartieren wir versiegelte Flächen je Grundstück, klassifizieren die Flächenobjekte und übergeben das Ergebnis in Ihr GIS. Bei einem Widerspruch zeigen Sie das Luftbild.
- Kartierung und Klassifizierung versiegelter Flächen je Grundstück, mit Stichtag
- Übergabe in Ihr GIS für Kalkulation und Bescheidprüfung
- Dokumentierte Erfassung statt geschätzter oder fortgeschriebener Werte
Wir liefern die Flächenklassifikation als Datengrundlage mit dokumentierter Methode und Stichtag; die gebührenrechtliche Bewertung und die Bescheide bleiben Sache Ihrer Kommune.
Photovoltaik auf Dächern: Potenzial und Bestand für Ihr Energiekonzept
Für kommunale Energiekonzepte und die Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern braucht die Verwaltung Dachflächen, vorhandene Anlagen und die Einsehbarkeit im Ortsbild, im historischen Ortskern auch für die Denkmalabwägung. Sie erhalten diese Daten aus der Befliegung als GIS-Ebenen; die PV-Planung selbst macht Ihr Fachbüro oder der Energieversorger.
- Erfassung von Dachflächen und Bestands-PV
- Einsehbarkeit im Ortsbild für die Denkmalabwägung
- Datengrundlage für 3D-PV-Planung und Ausschreibungen
Grünflächen und Außenanlagen: Flächen und Beläge für Pflege und Ausschreibung
Für Pflege und Planung liefern wir aktuelle Flächen- und Objektdaten, von der Belagskartierung bis zum Aufmaß von Spiel- und Radwegen, ohne wiederholte Begehung.
Flächen & Beläge
Material- und Belagskartierung für Leistungsverzeichnisse und Pflegeplanung.
Spiel- & Radwege
Aufmaß und Bestandsdaten für Unterhaltung und Neuplanung.
Was kosten Geländemodell und Versiegelungskartierung?
Der Preis richtet sich nach der Fläche und dem Auswertungsumfang: Geländemodell mit Fließwegen für ein Untersuchungsgebiet, versiegelte Flächen je Grundstück für die ganze Ortslage oder beides aus einer Befliegung. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie einen Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen vereinbaren wir vorab schriftlich. Für die Vergabeakte legen wir Leistungsbeschreibung und Angebot bei.
Wertgrenzen für Direktaufträge: Hessen 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (HVTG seit 25. Juni 2026; ab 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise), Thüringen 30.000 € (seit 28. März 2025), Niedersachsen 20.000 € (Stand 4. September 2026). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; Fundstellen stehen im Ratgeber.
Fragen aus Umwelt-, Tiefbau- und Gebührenamt zu Starkregen und Versiegelung
Übernehmen Sie auch die hydraulische Modellierung?
Nein. Die hydraulische Modellierung übernimmt ein Ingenieurbüro. Wir liefern das Geländemodell dafür: aus einer Befliegung zum Stichtag, mit Bordsteinen, Mauern und Gräben, auf dem die Abflussbetrachtung aufsetzt.
Reichen die Daten für die gesplittete Abwassergebühr?
Sie erhalten je Grundstück die versiegelte Fläche als GIS-Objekt mit dem Datum der Befliegung und dokumentierter Methode. Bei Widerspruch eines Eigentümers lässt sich die Fläche am Luftbild zeigen. Die gebührenrechtliche Bewertung und die Bescheide bleiben Sache Ihrer Kommune.
Wie aktuell sind die Flächendaten im Vergleich zu unseren bisherigen Werten?
Sie bilden den Stand der Befliegung ab, also einen mit Ihnen vereinbarten Stichtag. Damit ersetzen sie geschätzte oder fortgeschriebene Werte durch eine datierte Erfassung; bei Rückfragen zur Gebühr zählt genau dieser Unterschied.
Können Sie nach einem Starkregenereignis den Ist-Zustand aufnehmen?
Ja. Wir nehmen den Zustand nach Starkregen- oder Hochwasserereignissen kurzfristig aus der Luft auf, bevor aufgeräumt wird, und dokumentieren Veränderungen an Gewässern, Ufern und Gelände als Zustandsaufnahme mit Zeitstempel und Raumbezug. Auch schwer zugängliche Gewässerabschnitte lassen sich so erfassen.
Berücksichtigen Sie beim PV-Potenzial den Denkmalschutz?
Ja. Neben Dachflächen und vorhandenen Anlagen erfassen wir die Einsehbarkeit im Ortsbild; im historischen Ortskern ist das die Datengrundlage für die Denkmalabwägung. Die PV-Planung und die denkmalrechtliche Entscheidung bleiben bei Fachbüro und Behörde.
Was kostet das?
Das hängt von Fläche und Auswertungsumfang ab. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang. Geländemodell und Versiegelungskartierung lassen sich aus einer Befliegung ableiten; die Erfassung einer Ortslage liegt häufig im Bereich des Direktauftrags (Wertgrenzen im Abschnitt Kosten).
Von der Vorsorge bis zur Gebührenkalkulation
Sagen Sie uns, welche Aufgabe ansteht. Wir schlagen die passende Erfassung vor und nennen den Lieferumfang. Ansprechpartner: Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836.
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