Leistung · B-Plan-Bestandsvermessung

Bestandsvermessung für Ihr Bebauungsplanverfahren: der heutige Bestand als Planunterlage, das Vorhaben als 3D-Modell im Rat

Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst, das Planungsbüro beginnt mit der Grundlagenermittlung. Dafür braucht es den heutigen Bestand des Plangebiets: Gelände, Gebäude, Höhen. Liegt er nur in älteren Karten vor, wartet das Verfahren. In der Beteiligung geht es später oft um Höhen und Sichtbeziehungen, die sich aus dem Bestandsplan schwer ablesen lassen.

Wir erfassen das Plangebiet aus der Luft zum vereinbarten Stichtag. Sie erhalten die Bestandsdaten für Planungsbüro und Verwaltung als Planunterlage für die zeichnerische Festsetzung und optional das 3D-Modell, das Ihr Vorhaben im Rat und in der Beteiligung zeigt.

Szene aus dem Erklärvideo: Bestandsdaten für Ihr Planverfahren. (Erklärvideo) Videoseite mit Transkript
Lieferumfang

Was am Ende vorliegt: der Bestand für Ihr Bebauungsplanverfahren

  • Die aktuelle Kartengrundlage des Plangebiets für die zeichnerische Festsetzung (Orthophoto, GeoTIFF, 2–3 cm Bodenauflösung)
  • Höhen für Festsetzungen und Erschließungsplanung: Geländemodell mit Höhenlinien und Geländeschnitten (GeoTIFF oder XYZ)
  • Bestands- und Höhenpläne, die das Planungsbüro ohne Umweg weiterverwendet (DWG/DXF mit abgestimmter Layerstruktur)
  • First- und Traufhöhen der Umgebungsbebauung je Flurstück für das Einfügen nach § 34 BauGB (nur Geometrie, keine Eigentümerdaten)
  • Optional: 3D-Bestandsmodell mit eingefügten Baukörpern der Planung für Rat, Öffentlichkeit und Abwägung, als Browser-Ansicht

Werden in der Bauleitplanung später zusätzliche Schnitte oder Auswertungen nötig, entstehen sie aus dem vorhandenen Datensatz ohne erneuten Ortstermin. Für Ihre GIS-Stelle: Raumbezug ETRS89/UTM (Zone 32N in Hessen, Niedersachsen und Thüringen), Punktwolke als LAS/LAZ.

Keine Katastervermessung: Grenzfeststellung, Abmarkung und Gebäudeeinmessung bleiben beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI), in Hessen nach § 15 HVGG. Wir liefern die Planungsgrundlage.

Illustration: 3D-Geländemodell eines Ortsrands mit geplantem Baugebiet als abstrahierte Baukörper
Geplante Baukörper im 3D-Bestandsmodell. (Illustration, KI-generiert, kein Projektergebnis)
Zeitpunkt

Wann der richtige Zeitpunkt in der Bauleitplanung ist

Ihr Planungsbüro beginnt mit der Grundlagenermittlung. Fehlt der Bestand, wartet das Verfahren. Wir liefern Bestand und Höhen des Plangebiets als DWG/DXF an das Büro, einige Wochen nach der Befliegung und damit vor der frühzeitigen Beteiligung.

Auch bei einer Änderung des Bebauungsplans oder einer Innenbereichssatzung lohnt der Blick auf den Stand der Kartengrundlage. Liegt die letzte Landesbefliegung vor der jüngsten Baumaßnahme, fehlt der heutige Zustand. Das Aufnahmejahr zeigt das Geoportal Ihres Landes.

Ablauf

In vier Schritten zur Planunterlage für Ihren Bebauungsplan

Abstimmen

Wir klären Plangebiet und Umgriff, die benötigten Ergebnisse (Pläne, Höhen, 3D) und die Formate, wenn Sie möchten gemeinsam mit Ihrem Planungsbüro. Was bei Ihnen liegt: Umgriff und Ansprechperson im Büro nennen.

Genehmigen, durch AerIQ

Plangebiete grenzen meist an bestehende Bebauung oder liegen darin. Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung braucht, prüfen wir; erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen holen wir ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte. Was bei Ihnen liegt: nichts, Ihre Verwaltung stellt keinen Antrag.

Befliegen

Erfassung des Plangebiets samt der Umgebungsbebauung zum abgestimmten Stichtag, bevorzugt in der laubfreien Zeit mit freier Sicht auf Gelände und Gebäudekanten. Was bei Ihnen liegt: Termin bestätigen.

Auswerten und übergeben

Orthophoto, Geländemodell, Pläne und Höhen gehen an Verwaltung und Planungsbüro; das 3D-Modell stellen wir optional als Browser-Ansicht für Sitzungen und Beteiligung bereit. Was bei Ihnen liegt: Freigabe des Lieferumfangs; die Einbindung ins Verfahren übernimmt das Büro.

Abwägung & Beteiligung

3D macht Ihr Bebauungsplanverfahren verständlich

Höhenwirkung, Verschattung, Sichtbeziehungen: Genau an diesen Punkten entzünden sich Einwendungen, und aus Bestandsplänen lassen sie sich schwer ablesen. Im 3D-Bestandsmodell mit eingefügten Baukörpern sieht der Rat, was beschlossen wird, und die Öffentlichkeit, was geplant ist.

  • Planungsvarianten als Baukörper im echten Bestand vergleichbar
  • Schatten- und Sichtanalysen als Bilder für Vorlage und Auslegung
  • Browser-Ansicht für Sitzung, Aushang und Online-Beteiligung, ohne Spezialsoftware
Wirkung im Verfahren

Die Visualisierung ersetzt die Abwägung nicht. Sie macht Einwendungen konkreter und die Begründung nachvollziehbar. Fragen werden früher gestellt, und die Begründung des Bebauungsplans stützt sich auf einen dokumentierten, aktuellen Bestand.

Kosten

Was kostet die Bestandsvermessung zum Bebauungsplan?

Der Preis richtet sich nach der Größe des Plangebiets und dem Auswertungsumfang; ein Orthophoto mit Geländemodell kostet weniger als das vollständige Paket mit Plänen, Höhen und 3D-Modell. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie einen Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen vereinbaren wir vorab schriftlich. Für die Vergabeakte legen wir Leistungsbeschreibung und Angebot bei; die Beauftragung kann auch über Ihr Planungsbüro laufen.

Vergabe

Die Erfassung eines Plangebiets liegt häufig unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge: Hessen 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (HVTG seit 25. Juni 2026; ab 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise), Thüringen 30.000 € (seit 28. März 2025), Niedersachsen 20.000 € (Stand 4. September 2026). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; Fundstellen stehen im Ratgeber.

Für die Beschlussvorlage

Beauftragt wird die Erfassung des Plangebiets aus der Luft mit Auswertung von Bestand und Höhen, Übergabe an das Planungsbüro und optional einem 3D-Modell. Danach liegen Kartengrundlage, Geländemodell, Bestands- und Höhenpläne sowie die First- und Traufhöhen der Umgebung vor. Der Auftragswert liegt in der Regel im Bereich des Direktauftrags; den Vergabeweg prüft die Vergabestelle.

Festpreis anfragen
Häufige Fragen

Fragen aus Bauamt und Planungspraxis zur B-Plan-Bestandsvermessung

Ersetzt das die Vermessung durch den ÖbVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur)?

Nein. Katastervermessungen bieten wir nicht an: Grenzfeststellung, Abmarkung und Gebäudeeinmessung bleiben beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, in Hessen nach § 15 HVGG. Wir liefern die Planungsgrundlagen des Verfahrens: Bestand, Gelände, Höhen, Visualisierung. Brauchen Sie beides, vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt.

Wie genau sind Gelände und Höhen?

Die Drohne bestimmt ihre Position satellitengestützt auf wenige Zentimeter genau (RTK); optional kontrollieren wir das an eingemessenen Bodenpunkten. Die Lagegenauigkeit liegt je nach Passpunktsicherung im Bereich weniger Zentimeter, Einzelheiten stehen im Angebot. First- und Traufhöhen werden aus dem 3D-Datensatz abgeleitet und den Flurstücken über ALKIS-Umringe zugeordnet.

Kann unser Planungsbüro direkt mit den Daten arbeiten?

Ja. Pläne und Höhen liefern wir als DWG/DXF mit abgestimmter Layerstruktur, das Orthophoto als GeoTIFF, Punktwolken als LAS/LAZ, alles im Raumbezug ETRS89/UTM. Den Übergabeumfang stimmen wir vorab mit dem Büro ab.

Wie kommt das 3D-Modell in die Ratssitzung und die Beteiligung?

Als Browser-Ansicht, die ohne Spezialsoftware läuft, oder als vorbereitete Bilder und Kameraflüge für die Sitzungsvorlage. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung lassen sich Standpunkte festlegen, aus denen jede Bürgerin und jeder Bürger die Wirkung des Vorhabens nachvollziehen kann.

Passt der Zeitplan zu Auslegung und Ratssitzung?

Die Befliegung dauert je nach Gebietsgröße einige Stunden; die Auswertung hängt vom Umfang ab und liegt in der Regel einige Wochen nach der Befliegung vor. Den Zeitplan legen wir im Angebot fest, abgestimmt auf frühzeitige Beteiligung, Auslegung und Sitzungstermine; Wetter und behördliche Bearbeitungszeiten bleiben vorbehalten.

Reicht das amtliche Luftbild nicht als Kartengrundlage?

Für die Übersicht ja. Für Festsetzungen, Höhen und das Einfügen nach § 34 BauGB braucht es den Stand von heute in 2–3 cm Auflösung; das Landesluftbild zeigt oft den Zustand von vor mehreren Jahren in 10–20 cm. Das Aufnahmejahr lässt sich im Geoportal Ihres Landes prüfen.

Was kostet das Paket?

Der Preis richtet sich nach Plangebietsgröße und Auswertungsumfang. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang als Grundlage für Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder die Beauftragung über Ihr Planungsbüro.

Bestandsdaten für Ihr Bebauungsplanverfahren anfragen

Nennen Sie uns Plangebiet und Stand der Bauleitplanung. Sie erhalten einen Vorschlag zu Lieferumfang, Ablauf und Festpreis, wenn Sie möchten abgestimmt mit Ihrem Planungsbüro. Ansprechpartner: Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836.

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