Ratgeber für die Verwaltungspraxis

Drohnendaten für Kommunen in Hessen, Niedersachsen und Thüringen: der Praxis-Ratgeber

Dieser Ratgeber richtet sich an Bauämter, Kämmereien und Friedhofsverwaltungen kleiner und mittlerer Kommunen. Er beantwortet drei Fragen aus der Verwaltungspraxis: Wann lohnt eine eigene Befliegung gegenüber den amtlichen Luftbildern? Wie läuft die Vergabe? Wer übernimmt die Genehmigung, und wie kommen die Daten in unsere Systeme?

Ablauf und Datenformate gelten in allen Ländern gleich; Wertgrenzen und Luftfahrtbehörde nennen wir Ihnen für Ihr Land auf Anfrage.

Stand: 4. September 2026. Rechtliche Angaben sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Einordnung Ihrer Vergabestelle.

Einsatzfelder

Wofür Kommunen Drohnendaten einsetzen

Die häufigsten Anlässe sind Pflicht- und Planungsaufgaben. Zu jeder gibt es bei uns eine eigene Seite mit Lieferumfang und Ablauf:

Anlass

Welche Pflichtaufgaben einen aktuellen Bestand voraussetzen

Hinter den meisten Befliegungen steht keine Technikfrage, sondern eine Aufgabe, die die Verwaltung ohnehin erfüllen muss. Vier Beispiele:

Friedhofsgebühren

Die Kommunalabgabengesetze der Länder verlangen kostendeckende und nachvollziehbar kalkulierte Gebühren. Dafür müssen Grabfelder, Grabstellen und Wege flächenmäßig bekannt sein; ein Orthophoto mit Grabgeometrien liefert diese Zahlen und die Karte dazu. Einzelheiten auf der Seite Friedhof digital.

Abwassergebühr nach versiegelter Fläche

Wird die Niederschlagswassergebühr nach versiegelter Fläche erhoben, muss die Flächenermittlung je Grundstück nachvollziehbar sein. Ein Orthophoto mit Stichtag und die daraus abgeleitete Versiegelungskarte sind der Bestand, gegen den Eigentümerangaben geprüft werden. Einzelheiten auf der Seite Umwelt und Klimafolgen.

Starkregenvorsorge mit Förderung

Ein Starkregenvorsorgekonzept braucht ein Geländemodell, das Senken, Fließwege und Engstellen zeigt. Niedersachsen fördert Vorsorgekonzepte über die NBank mit bis zu 80 Prozent, in Verbünden bis zu 90 Prozent und höchstens 150.000 € (Antragsfrist 26. Februar 2027); Hessen fördert nach der Klimarichtlinie mit 70 Prozent. Stand 4. September 2026. Einzelheiten auf der Seite Starkregen-Geländedaten.

Beurteilung nach § 34 BauGB

Ob sich ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich einfügt, hängt auch vom Maß der baulichen Nutzung in der Umgebung ab, also von Gebäudehöhen und überbauten Flächen. Aus einer Befliegung liegen diese Werte für den ganzen Ortsteil vor, statt nur für das eine Grundstück. Einzelheiten auf der Seite Bauen und Planen.

Luftbilder

Amtliche Luftbilder und eigene Befliegung: was wann trägt

Alle drei Länder stellen amtliche digitale Orthophotos mit 20 cm Bodenauflösung (DOP20) bereit. Für Übersichten und viele GIS-Aufgaben sind sie die richtige, kostengünstige Basis. Ihre Grenzen liegen dort, wo Einzelobjekte abgegrenzt werden müssen oder der Aufnahmezeitpunkt zählt: Ein Grabstein, ein Schachtdeckel oder eine Belagsgrenze ist bei 20 cm nicht sicher auszumachen, bei 2–3 cm aus der Drohnenbefliegung schon.

Hessen

Amtliche DOP20 der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG), flächendeckend in 20 cm, turnusmäßig aktualisiert. Je nach Gebiet liegt die letzte Befliegung zum Nutzungszeitpunkt entsprechend zurück.

Niedersachsen

DOP20 des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN); aktualisiert wird jeweils nach der turnusmäßigen Befliegung der Region. Die Bestandsübersicht zeigt, wie alt das Bild Ihrer Gemeinde ist.

Thüringen

DOP20 des Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG); jährlich wird rund die Hälfte der Landesfläche beflogen, je Gebiet ist das Orthophoto also typischerweise bis zu zwei Jahre alt.

Praxisregel

Amtliche DOP nutzen, wo Übersicht genügt. Eine eigene Befliegung lohnt, wenn Zentimeterauflösung, ein bestimmter Stichtag (etwa laubfrei oder vor und nach einer Baumaßnahme) oder abgeleitete Fachdaten wie Grabgeometrien, Höhen und Flächenklassifikationen gebraucht werden. Beides ergänzt sich; die Drohnendaten liefern wir im amtlichen Raumbezug (ETRS89/UTM).

Vergabe

Was die Wertgrenzen praktisch bedeuten

Viele Drohnenerfassungen, etwa ein einzelner Friedhof oder ein Ortslagen-Orthophoto, bewegen sich in Auftragswerten, für die die Länder vereinfachte Vergabewege vorsehen. Der Stand unterscheidet sich je Land und ist derzeit in Bewegung:

Wertgrenzen für Direktaufträge nach Bundesland
LandStand der Wertgrenzen für Direktaufträge (Liefer- und Dienstleistungen)
Hessen Das neue HVTG gilt seit dem 25. Juni 2026 erst ab 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (Bauleistungen: 750.000 €). Unterhalb sind Direktaufträge möglich, soweit das Haushaltsrecht und die Vergabegrundsätze Ihrer Kommune das vorsehen. Nach dem Vergabeerlass vom 30. Juni 2026 sind bei mehr als 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise abzufragen; die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten weiter.
Thüringen Direktauftrag bis 30.000 € netto (geschätzter Auftragswert) für Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen nach der Verwaltungsvorschrift des Landes (ThürVVöA), seit dem 28. März 2025.
Niedersachsen Der Gesetzentwurf zur Änderung des NTVergG (Landtags-Drucksache 19/9899, eingebracht am 3. März 2026) sieht eine Direktauftragsgrenze von 100.000 € vor; bei unserer Prüfung am 4. September 2026 war er noch nicht beschlossen. Bis dahin gilt für Direktaufträge die Grenze von 20.000 € (NWertVO vom 29. Mai 2025).

Stand: 4. September 2026. In Niedersachsen läuft das Gesetzgebungsverfahren noch. Es gilt der Stand am Tag der Vergabe; Ihre Vergabestelle kennt ihn.

Unabhängig vom Vergabeweg gilt: Die Beauftragung wird einfacher, wenn Leistung und Preis dokumentiert sind. Sie erhalten von uns eine Leistungsbeschreibung mit Lieferumfang und Genauigkeitsangabe und ein Festpreisangebot, für Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder Ausschreibung und für den Vergabevermerk.

Genehmigung

Flüge über der Ortslage: die Genehmigung übernehmen wir

Ob ein Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie (SORA-Verfahren) braucht, hängt vom Gebiet und von unbeteiligten Personen ab. Über zusammenhängender Bebauung ist regelmäßig eine Betriebsgenehmigung erforderlich. Zuständig ist die Luftfahrtbehörde des jeweiligen Landes, in Hessen das Regierungspräsidium Kassel; für Ihr Land nennen wir Ihnen die zuständige Stelle.

Für Ihre Verwaltung ändert das nichts am Ablauf: AerIQ erstellt Risikobewertung, Betriebshandbuch und Antrag und führt das Verfahren mit der zuständigen Behörde. Ihre Verwaltung beauftragt die Erfassung; erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen holen wir ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte.

Genehmigungsverfahren im Detail (Hauptseite)
Für Ihre Unterlagen
  • Dokumentation der luftrechtlichen Einstufung und der eingeholten Genehmigungen
  • Vorabinformation an Ordnungsamt und Öffentlichkeit bereiten wir vor
  • Nachweis der Drohnenhaftpflicht (10 Mio. €) vor dem Flug
Datenformate

Sie behalten Ihr Fachverfahren; wir liefern hinein

Sie brauchen keine neue Software: Die Daten kommen in das Verfahren, das Sie schon nutzen. Für die Friedhofssoftware liefern wir Grabgeometrien mit Grabnummer als Shapefile oder GeoPackage. Für das GIS liefern wir Orthophoto und Geländemodell als GeoTIFF sowie Flächen und Linien als Vektordaten. Für das Planungsbüro liefern wir Pläne als DWG/DXF und die Punktwolke als LAS/LAZ. Alles im amtlichen Raumbezug (ETRS89/UTM); die Übergabe stimmen wir mit Ihrem GIS-Dienstleister oder Softwareanbieter ab.

Kosten & Haushalt

Kosten: Festpreis statt Stundensätze

Der Preis richtet sich nach Fläche, Auflösung und Auswertungstiefe. Sie erhalten einen Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen vereinbaren wir vorab schriftlich. Ein erfasster Datensatz lässt sich später erneut auswerten, etwa im nächsten Haushaltsjahr, ohne neue Befliegung. Laufende Lizenzkosten fallen nicht an; Ihre Kommune erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten.

Checkliste

In sechs Schritten zur Beauftragung

Aufgabe benennen

Welche Frage soll beantwortet werden: Kataster, Planung, Gebühren, Vorsorge? Das bestimmt Auflösung und Auswertung.

Zielsystem klären

In welches GIS- oder Fachverfahren sollen die Daten? Der Name des Verfahrens genügt; die Formatdetails klären wir mit dem Anbieter.

Angebot einholen

Sie erhalten Festpreis und Leistungsbeschreibung, zugeschnitten auf den Vergabeweg Ihrer Kommune.

Vergabe dokumentieren

Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder Ausschreibung: Die Unterlagen für den Vergabevermerk liefern wir zu.

Termin abstimmen

Stichtag festlegen, bevorzugt in der laubfreien Zeit. Genehmigung und Vorabinformationen übernimmt AerIQ; Wetter und behördliche Bearbeitungszeiten bleiben vorbehalten.

Daten übernehmen

Übergabe in Ihr System, kurze Einweisung der Sachbearbeitung, optional turnusmäßige Aktualisierung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Gilt der beschriebene Ablauf in allen drei Ländern gleich?

Im Kern ja: Erfassung, Auswertung und Datenübergabe laufen überall gleich. Unterschiede gibt es beim Landesvergaberecht (siehe Tabelle oben) und bei der zuständigen Luftfahrtbehörde; beides berücksichtigen wir im Angebot und im Genehmigungsverfahren.

Gilt der Ratgeber auch für Kommunen in anderen Bundesländern?

Ja. Ablauf, Datenformate, Genehmigungsweg und Datenschutz gelten in allen Ländern gleich. Nur die Wertgrenzen für Direktaufträge und die zuständige Luftfahrtbehörde unterscheiden sich; beides nennen wir Ihnen für Ihr Land auf Anfrage.

Braucht unsere Verwaltung eigenes Drohnen- oder GIS-Spezialwissen?

Nein. Sie benennen Aufgabe und Zielsystem; Flug, Genehmigung, Auswertung und Aufbereitung übernehmen wir. Die Ergebnisse kommen so bei Ihnen an, dass die Sachbearbeitung sofort damit arbeiten kann; eine kurze Einweisung gehört zur Übergabe.

Können wir amtliche DOP und Drohnendaten kombinieren?

Ja, das ist der Regelfall. Die Drohnendaten werden im amtlichen Raumbezug (ETRS89/UTM) geliefert und legen sich passgenau über DOP, ALKIS und Ihre GIS-Ebenen. Amtliche Daten bleiben die Übersichtsgrundlage; die Befliegung ergänzt Detail und Aktualität dort, wo es darauf ankommt.

Wie schnell kann nach der Beauftragung geflogen werden?

Den Termin stimmen wir verbindlich mit Ihnen ab; er hängt vom Genehmigungsweg für Ihr Gebiet, von der Jahreszeit (laubfrei) und vom Wetter ab. Die Rohdaten liegen am Tag der Befliegung vor, die Ergebnisdaten je nach Auswertungstiefe einige Wochen später; der Zeitplan steht im Angebot.

Was kostet eine Befliegung?

Der Preis richtet sich nach Fläche, geforderter Auflösung und Auswertungstiefe. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie ein Festpreisangebot mit Leistungsbeschreibung; viele Einzelvorhaben liegen in Auftragswerten, für die vereinfachte Vergabewege in Betracht kommen.

Wie ist der Datenschutz bei einer Befliegung der Ortslage geregelt?

Luftbilder eines Gemeindegebiets sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind. Die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune. Die Rollenverteilung, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder eigene Verantwortlichkeit, legen wir vor der Befliegung mit Ihnen fest und schließen den erforderlichen Vertrag; die Daten bleiben in Deutschland und werden nicht ohne Ihre Freigabe veröffentlicht. Einzelheiten auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz.

Ihre Aufgabe, unser Vorschlag

Schildern Sie uns Aufgabe und Zielsystem. Sie erhalten eine Einschätzung mit Leistungsbeschreibung und Festpreis für Ihre Vergabestelle. Ansprechpartner: Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836.

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