Zusammenarbeit

Ein klar geregelter Ablauf – von der Abstimmung bis zur Datenübergabe

Für die öffentliche Hand zählen nicht nur die Ergebnisse, sondern auch nachvollziehbare Zuständigkeiten, rechtssichere Rahmenbedingungen und anschlussfähige Daten. Beides regeln wir vorab.

Ablauf

In vier Schritten zum nutzbaren Datensatz

Bedarf und Umfang abstimmen

Wir klären die Fragestellung, das Gebiet, die gewünschte Auflösung und die benötigten Formate – und benennen, welche Auswertungen jetzt und später aus einer Befliegung entstehen können.

Befliegung durchführen

Der Flug erfolgt nach den geltenden luftrechtlichen Vorgaben, zum abgestimmten Stichtag und auf Wunsch in der laubfreien Zeit. Erforderliche Genehmigungen und Abstimmungen werden vorab geklärt.

Auswerten

Aus den Aufnahmen entstehen Orthofoto, Punktwolke, Geländemodell und die vereinbarten Auswertungen – etwa Höhen, Versiegelung oder ein 3D-Modell.

GIS-fertig übergeben

Die Übergabe erfolgt in den Formaten Ihres GIS- oder Fachverfahrens und – falls gewünscht – in Abstimmung mit Ihrem GIS-Dienstleister.

Vergabe

Passend zur kommunalen Beschaffung

Viele Erfassungen bewegen sich im Rahmen, der eine unkomplizierte Beauftragung zulässt. Wir stellen prüffähige Angebote mit klar abgegrenztem Leistungsumfang bereit und liefern die Unterlagen, die Ihre Vergabestelle für die Dokumentation benötigt.

  • Nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und transparente Kalkulation
  • Abgrenzbare Lose, wenn mehrere Themen nacheinander bearbeitet werden
  • Zuarbeit für Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder Ausschreibung
Datensicherheit

Sorgsamer Umgang mit Ihren Daten

Aufnahmen des Gemeindegebiets sind sensibel. Wir behandeln sie entsprechend: geregelte Speicherung, Zugriff nur für die Projektbeteiligten und Datenhaltung in Deutschland.

  • Verschlüsselte Übertragung, Speicherung auf Servern in Deutschland
  • Löschung oder Archivierung nach Projektabschluss nach Ihrer Vorgabe
  • Keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Vereinbarung
Datenschutz

Auftragsverarbeitung und Bildrechte – vorab geregelt

Werden im Rahmen der Erfassung personenbeziehbare Daten verarbeitet, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Fragen des Persönlichkeits- und Bildrechts – etwa die Unkenntlichmachung von Personen und Kennzeichen – klären wir gemeinsam vor der Befliegung.

  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) auf Wunsch
  • Abstimmung zu Persönlichkeitsrechten, Unkenntlichmachung und Aufnahmeumfang
  • Diese Website selbst arbeitet ohne Tracking und ohne Marketing-Cookies – siehe Datenschutzerklärung.

Offene Fragen zu Ablauf oder Vergabe?

Wir erläutern Ihnen den Ablauf für Ihr konkretes Vorhaben und stellen die für Ihre Vergabestelle nötigen Unterlagen zusammen.

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