Ein klar geregelter Ablauf – von der Abstimmung bis zur Datenübergabe
Für die öffentliche Hand zählen nicht nur die Ergebnisse, sondern auch nachvollziehbare Zuständigkeiten, rechtssichere Rahmenbedingungen und anschlussfähige Daten. Beides regeln wir vorab.
In vier Schritten zum nutzbaren Datensatz
Bedarf und Umfang abstimmen
Wir klären die Fragestellung, das Gebiet, die gewünschte Auflösung und die benötigten Formate – und benennen, welche Auswertungen jetzt und später aus einer Befliegung entstehen können.
Befliegung durchführen
Der Flug erfolgt nach den geltenden luftrechtlichen Vorgaben, zum abgestimmten Stichtag und auf Wunsch in der laubfreien Zeit. Erforderliche Genehmigungen und Abstimmungen werden vorab geklärt.
Auswerten
Aus den Aufnahmen entstehen Orthofoto, Punktwolke, Geländemodell und die vereinbarten Auswertungen – etwa Höhen, Versiegelung oder ein 3D-Modell.
GIS-fertig übergeben
Die Übergabe erfolgt in den Formaten Ihres GIS- oder Fachverfahrens und – falls gewünscht – in Abstimmung mit Ihrem GIS-Dienstleister.
Passend zur kommunalen Beschaffung
Viele Erfassungen bewegen sich im Rahmen, der eine unkomplizierte Beauftragung zulässt. Wir stellen prüffähige Angebote mit klar abgegrenztem Leistungsumfang bereit und liefern die Unterlagen, die Ihre Vergabestelle für die Dokumentation benötigt.
- Nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und transparente Kalkulation
- Abgrenzbare Lose, wenn mehrere Themen nacheinander bearbeitet werden
- Zuarbeit für Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder Ausschreibung
Sorgsamer Umgang mit Ihren Daten
Aufnahmen des Gemeindegebiets sind sensibel. Wir behandeln sie entsprechend: geregelte Speicherung, Zugriff nur für die Projektbeteiligten und Datenhaltung in Deutschland.
- Verschlüsselte Übertragung, Speicherung auf Servern in Deutschland
- Löschung oder Archivierung nach Projektabschluss nach Ihrer Vorgabe
- Keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Vereinbarung
Auftragsverarbeitung und Bildrechte – vorab geregelt
Werden im Rahmen der Erfassung personenbeziehbare Daten verarbeitet, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Fragen des Persönlichkeits- und Bildrechts – etwa die Unkenntlichmachung von Personen und Kennzeichen – klären wir gemeinsam vor der Befliegung.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) auf Wunsch
- Abstimmung zu Persönlichkeitsrechten, Unkenntlichmachung und Aufnahmeumfang
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Offene Fragen zu Ablauf oder Vergabe?
Wir erläutern Ihnen den Ablauf für Ihr konkretes Vorhaben und stellen die für Ihre Vergabestelle nötigen Unterlagen zusammen.
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