Zusammenarbeit

Ablauf, Vergabe und Datenschutz: was wir übernehmen und was bei Ihnen liegt

Für die öffentliche Hand zählen neben dem Ergebnis die Zuständigkeiten und der Datenschutz. Beides regeln wir vor der Befliegung. Auf dieser Seite steht, wie ein Projekt abläuft, welche Unterlagen Ihre Vergabestelle bekommt und wie mit den Aufnahmen umgegangen wird.

Ablauf

Vier Schritte, und was davon bei Ihnen liegt

Abstimmen

Wir: Fragestellung, Gebiet, Auflösung, Formate und Zielsystem (GIS, Friedhofssoftware, CAD des Planungsbüros) klären; wir benennen, welche Auswertungen jetzt und später aus einer Befliegung entstehen. Sie: Aufgabe und Fachverfahren nennen, eine Ansprechperson benennen.

Genehmigen, durch AerIQ

Wir: Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie braucht, prüfen wir vor jedem Einsatz; erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen holen wir ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte. Sie: nichts, Ihre Verwaltung stellt keinen Antrag.

Befliegen

Wir: Flug zum abgestimmten Stichtag, bevorzugt in der laubfreien Zeit, nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung und mit Drohnenhaftpflicht über 10 Mio. €. Sie: Termin bestätigen, Zugang zum Gelände; bei Bedarf eine Vorabinformation an Ordnungsamt und Öffentlichkeit, die wir vorbereiten.

Auswerten und übergeben

Wir: Aus den Aufnahmen entstehen Orthophoto, Punktwolke, Geländemodell und die vereinbarten Auswertungen; Übergabe in das GIS oder Fachverfahren Ihrer Verwaltung, abgestimmt mit dessen Anbieter. Sie: Freigabe des Lieferumfangs und Übernahme in Ihr System, bei Bedarf mit kurzer Einweisung.

Mitglied des Bundesverband Copter Piloten Aerial Culture – Fliegen mit Verantwortung

Mitglied im Bundesverband Copter Piloten; Aerial Culture, Fliegen mit Verantwortung. Der Flugbetrieb läuft nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung; die Einstufung je Einsatz dokumentieren wir für Ihre Akte.

Szene aus dem Erklärvideo: der Ablauf von der Anfrage bis zur Lieferung. (Erklärvideo) Videoseite mit Transkript
Vergabe

Vergabe: Unterlagen für Ihre Vergabeakte

Sie erhalten Leistungsbeschreibung und Festpreis in der Form, die Ihre Vergabeakte braucht. Der Festpreis gilt für den beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen vereinbaren wir vorab schriftlich. Mehrere Aufgaben lassen sich als getrennte Leistungen beauftragen, wenn sie fachlich getrennt sind; die vergaberechtliche Einordnung trifft Ihre Vergabestelle.

  • Leistungsbeschreibung mit Lieferumfang und Genauigkeitsangabe
  • Festpreisangebot ohne laufende Lizenzkosten
  • Zuarbeit für Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder Ausschreibung
Wertgrenzen für Direktaufträge

Hessen 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (HVTG seit 25. Juni 2026; ab 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise), Thüringen 30.000 € (seit 28. März 2025), Niedersachsen 20.000 € (Stand 4. September 2026). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; Fundstellen stehen im Ratgeber.

Datenhaltung

Datenhaltung: wo Ihre Aufnahmen liegen

Aufnahmen des Gemeindegebiets sind sensibel. Wir behandeln sie entsprechend: geregelte Speicherung, Zugriff nur für die Projektbeteiligten, Datenhaltung in Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern.

  • Verschlüsselte Übertragung; Speicherung in Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern
  • Nach Projektabschluss löschen oder archivieren wir die Daten, wie Sie es vorgeben
  • Weitergabe nur an vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter und nur, wenn das für den Auftrag nötig ist; Ihre Kommune erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten
Szene aus dem Erklärvideo: das Dateneigentum liegt bei Ihrer Kommune. (Erklärvideo) Videoseite mit Transkript
Datenschutz

Datenschutz: Rollenverteilung vor der Befliegung

Luftbilder eines Gemeindegebiets sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind. Die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune; Aufnahmeumfang, Unkenntlichmachung, Information der Öffentlichkeit und die vertragliche Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung gemeinsam fest.

Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder eigene Verantwortlichkeit, legen wir vor der Befliegung mit Ihnen fest und schließen den dafür erforderlichen Vertrag. Personen und Kennzeichen auf Schrägaufnahmen machen wir vor der Übergabe unkenntlich.

  • Vertrag zur Rollenverteilung im Datenschutz vor dem ersten Flug
  • Abstimmung zu Aufnahmeumfang, Unkenntlichmachung und Information der Öffentlichkeit
  • Diese Website arbeitet ohne Tracking und ohne Marketing-Cookies; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung
Rechtliches

Was wir nicht anbieten: Liegenschaftsvermessung

AerIQ erbringt Ingenieur- und Bestandsvermessungen sowie die Erfassung von Geodaten aus der Luft. Liegenschaftsvermessungen (Grenzfeststellung, Abmarkung, Gebäudeeinmessung, Fortführung des Liegenschaftskatasters) sowie amtliche Lagepläne sind den Katasterbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten (in Hessen § 15 HVGG) und nicht Teil unseres Angebots. Wenn Sie beides brauchen, vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt.

Für Ihre Akte
  • Leistungsbeschreibung mit Lieferumfang und Genauigkeitsangabe
  • Festpreisangebot
  • Nachweis der Drohnenhaftpflicht (10 Mio. €)
  • Dokumentation der luftrechtlichen Einstufung und der eingeholten Genehmigungen
  • Vertrag zur Rollenverteilung im Datenschutz
Häufige Fragen

Fragen aus der Vergabestelle zu Ablauf, Vergabe und Datenschutz

Können wir direkt beauftragen?

Viele Erfassungen liegen unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge (Kasten oben). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; wir liefern Leistungsbeschreibung und Festpreisangebot dafür.

Welche Unterlagen bekommen wir für die Vergabeakte?

Leistungsbeschreibung mit Lieferumfang und Genauigkeitsangabe, Festpreisangebot, Nachweis der Drohnenhaftpflicht, Dokumentation der luftrechtlichen Einstufung und der eingeholten Genehmigungen sowie den Vertrag zur Rollenverteilung im Datenschutz.

Wer trägt die Verantwortung für den Flug?

AerIQ als Betreiber. Wir prüfen den Genehmigungsweg, holen Genehmigungen und Zustimmungen ein, fliegen nach der EU-Drohnenverordnung und sind mit einer Drohnenhaftpflicht über 10 Mio. € versichert. Ihre Verwaltung beauftragt Befliegung und Auswertung.

Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Das hängt von der Rollenverteilung ab. Entscheidet AerIQ über Mittel und Ablauf der Erfassung und liefert ein Fachergebnis, kann eine eigene Verantwortlichkeit vorliegen; verarbeiten wir nach Ihrer Weisung, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO Pflicht. Wir legen das vor der Befliegung mit Ihnen fest und schließen den erforderlichen Vertrag.

Wo liegen die Daten, und wer hat Zugriff?

In Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern; Zugriff haben nur die Projektbeteiligten. Nach Projektabschluss löschen oder archivieren wir die Daten, wie Sie es vorgeben. Ihre Kommune erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Lieferung?

Rohdaten liegen am Tag der Befliegung vor, die Ergebnisse je nach Auswertungstiefe einige Wochen später. Den Vorlauf bestimmt der Genehmigungsweg; Wetter und behördliche Bearbeitungszeiten bleiben vorbehalten. Den Zeitplan legen wir im Angebot fest.

Offene Fragen zu Ablauf, Vergabe oder Datenschutz?

Wir erläutern Ihnen den Ablauf für Ihr Vorhaben und stellen die Unterlagen für Ihre Vergabestelle zusammen. Ansprechpartner: Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836.

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