Drohnenvermessung für Kommunen: der aktuelle Bestand für Friedhof, Ortslage, Bebauungsplan und Starkregenvorsorge, geliefert in Ihr Fachverfahren
Der Friedhofsplan stammt aus Papierunterlagen, das Luftbild im GIS zeigt den Stand vor der letzten Baumaßnahme, und für eine Neuaufnahme fehlt im Außendienst die Zeit. Wir erfassen Ihr Gebiet zum vereinbarten Stichtag aus der Luft. Sie erhalten den Bestand in dem System, mit dem Ihre Sachbearbeitung arbeitet: Grabstätten in der Friedhofssoftware, das Luftbild im GIS, Bestandspläne für das Planungsbüro, das Geländemodell für das Ingenieurbüro. Die Genehmigung für den Flug holen wir ein. Rohdaten liegen am Tag der Befliegung vor, Ergebnisse je nach Auswertungstiefe einige Wochen später.
AerIQ® Aerial Intelligence e. K. · Sitz in Espenau bei Kassel · bundesweit für Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden und Behörden
Vier Leistungen mit festem Lieferumfang
Jede Leistung hat einen beschriebenen Lieferumfang und ein Festpreisangebot für diesen Umfang. Ihre Vergabestelle weiß vorab, was beauftragt wird und was am Ende vorliegt.
Friedhof digital
Der Papierplan stimmt nicht mehr mit der Belegung überein. Sie erhalten jede Grabstätte mit Nummer als Fläche in Ihrer Friedhofssoftware, dazu das aktuelle Luftbild des Friedhofs.
Leistung im Detail →Ortslagen-Orthophoto
Das Luftbild im GIS zeigt noch den Zustand vor der Baumaßnahme. Sie erhalten ein Luftbild vom Stichtag Ihrer Wahl, auf dem jede Einfassung und jeder Schacht zu erkennen ist, eingebunden in Ihr GIS.
Leistung im Detail →B-Plan-Bestandsvermessung
Das Verfahren braucht den heutigen Bestand, und der Rat will die Höhenwirkung sehen, bevor er beschließt. Sie erhalten Bestandsplan, Höhen und ein 3D-Modell, das in der Sitzung im Browser läuft.
Leistung im Detail →Starkregen-Geländedaten
Das amtliche Höhenmodell kennt weder den Bordstein noch die neue Zufahrt, die das Wasser lenken. Sie erhalten ein Geländemodell mit Fließwegen und Senken, das Ihr Ingenieurbüro für die Gefahrenkarte verwendet.
Leistung im Detail →Drohnendaten für Kommunen: das Erklärvideo
Was eine Befliegung leistet, wie der Ablauf aussieht und in welchen Formaten Ihre Verwaltung die Ergebnisse erhält. Das Video startet ohne Ton; die Tonspur lässt sich über die Steuerleiste zuschalten.
Warum eine Drohnenbefliegung, wenn es Landesluftbilder gibt?
Amtliche Geobasisdaten haben ihren festen Platz. Für kleinteilige und zeitkritische Aufgaben stoßen sie an Grenzen; dort setzt die Drohnenvermessung durch AerIQ an.
| Frage aus der Verwaltung | Amtliches Luftbild (DOP) | Befliegung zum Stichtag |
|---|---|---|
| Erkenne ich einzelne Gräber, Schächte und Beläge? | Bei 10–20 cm Bodenauflösung sind Grabeinfassungen, Schächte oder Beläge kaum abgrenzbar. | Bei 2–3 cm im Standard lassen sich einzelne Objekte erkennen und als Fläche erfassen. |
| Zeigt das Bild den Zustand nach der letzten Baumaßnahme? | Fester Befliegungsturnus des Landes; der Stand ist bei Nutzung oft mehrere Jahre alt. | Aufnahme zum vereinbarten Stichtag, auch in der laubfreien Zeit, wenn Wege und Flächen frei einsehbar sind. |
| Passt der Ausschnitt zu meiner Frage? | Landesweit einheitlich, unabhängig von Ihrer Fragestellung. | Auf Ihr Gebiet und Ihre Auswertung zugeschnitten, vom einzelnen Friedhof bis zur ganzen Ortslage. |
| Wann liegen die Daten vor? | An die Bereitstellungszyklen des Landes gebunden. | Termin vorab vereinbart; Rohdaten am Tag der Befliegung, Ergebnisse je nach Auswertungstiefe einige Wochen später. |
| Was liegt danach in meinem System? | Das Landesluftbild als Rasterdatei oder Kartendienst im GIS. | Luftbild, Geländemodell oder Grabgeometrien in dem Fachverfahren, das Ihre Verwaltung nutzt. |
Prüfen Sie im Geoportal Ihres Landes das Aufnahmejahr des Orthophotos Ihrer Gemeinde. Liegt es vor Ihrer letzten Baumaßnahme, fehlt der heutige Zustand in Ihrem GIS.
Flüge über der Ortslage: die Genehmigung übernehmen wir
Befliegungen innerhalb geschlossener Ortschaften führen über Wohnbebauung. Ob ein Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie (SORA oder PDRA) braucht, hängt vom Gebiet ab und davon, ob unbeteiligte Personen im Flugbereich sind. In der offenen Kategorie fliegen wir mit C2-Geräten und A2-Fernpilotenzeugnis. AerIQ prüft das vor jedem Einsatz, holt erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen ein und dokumentiert die Einstufung für Ihre Akte.
Ihre Verwaltung beauftragt Befliegung und Auswertung. Die luftrechtliche Seite liegt bei uns, bei jeder Drohnenvermessung für Kommunen und in jedem Bundesland, weil der Genehmigungsweg je Land und Einsatz geprüft wird.
Mehr zur Genehmigungspraxis (Hauptseite)Beauftragen statt beantragen
- Prüfung des Genehmigungswegs, Risikobewertung und Behördenabstimmung durch AerIQ
- Flug nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung, dokumentiert; Drohnenhaftpflicht mit 10 Mio. € Deckung
- Vorabinformation an Ordnungsamt, Polizei und Öffentlichkeit, wenn Ihre Verwaltung das möchte
Ihr Fachverfahren bleibt, wir liefern hinein
Sie brauchen keine neue Software. Wir liefern in das Fachverfahren, das Ihre Verwaltung nutzt, und stimmen die Übergabe mit dessen Anbieter ab. Vor der Beauftragung klären wir, welches System die Ergebnisse aufnehmen soll: das GIS Ihrer Verwaltung, ein kommunales Geoportal oder die Friedhofssoftware.
Für Ihre GIS-Stelle: GeoTIFF für Orthophotos und Geländemodelle, DWG/DXF für Pläne, Shapefile oder GeoPackage für Flächen- und Grabgeometrien, LAS/LAZ für Punktwolken. Raumbezug ist ETRS89/UTM, in Hessen, Niedersachsen und Thüringen die Zone 32N.
- Übergabe in Friedhofssoftware und GIS, mit dem Anbieter abgestimmt
- Lagegenauigkeit je nach Passpunktsicherung im Bereich weniger Zentimeter; Einzelheiten im Angebot
- Ihre Kommune erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten, ohne laufende Lizenzkosten
Nach Aufgabenbereich Ihrer Verwaltung geordnet
Bauen & Planen
Bauleitplanung, Bestandspläne, First- und Traufhöhen (§ 34 BauGB) sowie 3D-Modelle für Rat und Bürgerbeteiligung.
Zum Bereich →Umwelt & Klimafolgen
Starkregen- und Hochwasservorsorge, Versiegelung und gesplittete Abwassergebühr, Dachflächen und PV-Potenzial.
Zum Bereich →Alle Leistungen
Alle Aufgaben in einer Übersicht: von der Auskunft am Schalter bis zur Ratsvorlage, mit Formaten und Nutzen je Amt.
Zur Übersicht →AerIQ kennenlernen: Das kommunale Geschäftsfeld bauen wir auf. Projekte aus Industrie und Gewerbe zeigen wir auf aeriq.de; kommunale Projekte veröffentlichen wir erst nach Freigabe der jeweiligen Verwaltung.
Über AerIQ Projekte aus Industrie und GewerbeFragen aus der Verwaltungspraxis zur Drohnenvermessung für Kommunen
Können wir direkt beauftragen, oder ist eine Ausschreibung nötig?
Viele Erfassungen liegen unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge: Hessen 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (HVTG seit 25. Juni 2026; ab 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise), Thüringen 30.000 € (seit 28. März 2025), Niedersachsen 20.000 € (Stand 4. September 2026). Die vergaberechtliche Einordnung trifft Ihre Vergabestelle. Wir liefern dafür eine prüffähige Leistungsbeschreibung, ein Festpreisangebot und die Unterlagen für die Vergabedokumentation. Fundstellen und Einzelheiten stehen im Ratgeber.
Wie ist der Datenschutz bei einer Befliegung der Ortslage geregelt?
Luftbilder eines Gemeindegebiets sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind. Die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune; Aufnahmeumfang, Unkenntlichmachung und die vertragliche Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung gemeinsam fest. Die Daten liegen in Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern. Einzelheiten auf der Seite Ablauf & Datenschutz.
Wir haben keine eigene GIS-Stelle. Können wir die Daten trotzdem nutzen?
Ja. Wir liefern in das Fachverfahren, das Sie haben, zum Beispiel die Friedhofssoftware, und stimmen die Übergabe mit dessen Anbieter ab. Ohne GIS erhalten Sie Pläne als PDF und ein Luftbild, das sich in freien Programmen wie QGIS öffnen lässt; die Ansicht richten wir bei Bedarf gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister ein.
In welchen Formaten werden die Daten übergeben?
Orthophotos (auch Orthofotos genannt) und Geländemodelle als GeoTIFF, Pläne als DWG/DXF oder PDF, Flächen- und Grabgeometrien als Shapefile oder GeoPackage, Punktwolken als LAS/LAZ. Raumbezug ist ETRS89/UTM, in Hessen, Niedersachsen und Thüringen die Zone 32N. Die Übergabe an Ihr GIS- oder Fachverfahren stimmen wir vorab ab.
Wer kümmert sich um die Fluggenehmigung?
AerIQ. Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie braucht, prüfen wir vor jedem Einsatz. Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen holen wir ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte. Ihre Verwaltung muss dafür nichts beantragen.
Wovon hängen die Kosten ab?
Von der Fläche, der geforderten Auflösung und der Auswertungstiefe; ein reines Orthophoto kostet weniger als eine vollständige Vektorisierung mit Objekterfassung. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie ein Festpreisangebot für den beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen vereinbaren wir vorab schriftlich. Laufende Lizenz- oder Nutzungskosten fallen nicht an. Ein einmal erfasster Datensatz lässt sich später erneut auswerten, ohne dass neu beflogen werden muss.
Ist das eine amtliche Vermessung?
Nein. AerIQ erbringt Ingenieur- und Bestandsvermessungen sowie die Erfassung von Geodaten aus der Luft. Liegenschaftsvermessungen (Grenzfeststellung, Abmarkung, Gebäudeeinmessung, Fortführung des Liegenschaftskatasters) und amtliche Lagepläne sind den Katasterbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten, in Hessen nach § 15 HVGG, und nicht Teil unseres Angebots. Wenn Sie beides brauchen, vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt.
Wie läuft ein Projekt ab?
In vier Schritten: Abstimmen (Gebiet, Fragestellung, Fachverfahren), Genehmigen (durch AerIQ), Befliegen (zum vereinbarten Termin) sowie Auswerten und Übergeben (in Ihr System). Was bei Ihnen liegt: eine Ansprechperson, der Zugang zum Gelände und die Freigabe des Lieferumfangs. Einzelheiten auf der Seite Ablauf & Datenschutz.
Zum Vertiefen: der Praxis-Ratgeber für Kommunen in Hessen, Niedersachsen und Thüringen mit amtlichen Luftbildern, Wertgrenzen, Genehmigung und Datenformaten.
Zum RatgeberWelcher Datensatz fehlt Ihrer Verwaltung?
Nennen Sie uns Gebiet und Fragestellung. Sie erhalten eine Einschätzung zu Umfang, Ablauf und Kosten und, wenn Sie das wünschen, eine Leistungsbeschreibung für Ihre Vergabestelle. Ihr Ansprechpartner ist Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836; wir melden uns zeitnah.
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