Bauamt & Stadtplanung

Bauleitplanung und Bauanfragen: Gebäudehöhen und Bestandspläne für das ganze Gemeindegebiet, ohne Ortstermin je Vorgang

Eine Bauvoranfrage zum Anbau muss nach § 34 BauGB beurteilt werden, und die Trauf- und Firsthöhen der Nachbargebäude stehen in keiner Akte. Der Ortstermin kostet Zeit, die im Bauamt fehlt. Wir erfassen den Gebäude- und Geländebestand des ganzen Gemeindegebiets aus der Luft. Danach liegen Trauf- und Firsthöhen je Flurstück in Ihrem GIS, Bestands- und Höhenpläne beim Planungsbüro und optional ein 3D-Modell, das in der Ratssitzung im Browser läuft. Spätere Schnitte und Auswertungen entstehen aus demselben Datensatz.

Das Planverfahren startet mit dem heutigen Bestand

Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst, und das Planungsbüro braucht für die Bauleitplanung den Bestand des Plangebiets. Statt einzelne Bereiche wiederholt vor Ort aufzumessen, liefern wir einen zusammenhängenden Bestand: Orthophoto, Geländemodell, Bestands- und Höhenpläne. Werden im Verfahren später zusätzliche Schnitte oder Auswertungen nötig, entstehen sie aus dem vorhandenen Datensatz ohne erneuten Ortstermin.

  • Bestands- und Höhenpläne als DWG/DXF für die weitere Planbearbeitung
  • Digitales Geländemodell und Schnitte aus der Befliegung
  • Weniger Ortsbegehungen, kürzere Vorlaufzeiten in der Bauleitplanung

Für ein konkretes Bebauungsplanverfahren haben wir das im Detail beschrieben: B-Plan-Bestandsvermessung mit Ablauf, Genauigkeit und der Abgrenzung zur Katastervermessung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Illustration: senkrechtes Orthophoto einer Ortslage als Planungsgrundlage für die Bauleitplanung
Orthophoto und Geländemodell als Planungsgrundlage. (Illustration, KI-generiert, kein Projektergebnis)
Szene aus dem Erklärvideo: Bestandsdaten für Ihr Planverfahren. (Erklärvideo) Videoseite mit Transkript
Illustration: 3D-Ortsmodell mit farblich nach Höhe codierten Gebäuden – flächendeckende First- und Traufhöhen
First- und Traufhöhen flächendeckend statt im Einzelfall. (Illustration, KI-generiert, kein Projektergebnis)

Bauanfragen nach § 34 BauGB beurteilen: First- und Traufhöhen je Flurstück in Ihrem GIS

Für das Einfügen nach § 34 BauGB, für Bauvoranfragen und Gestaltungssatzungen braucht das Bauamt die Gebäudehöhen der Umgebung. Aus dem 3D-Datensatz leiten wir First- und Traufhöhen für den gesamten Gebäudebestand ab und verschneiden sie mit den ALKIS-Umringen Ihrer Kommune, nur Geometrie, keine Eigentümerdaten. Die Anfrage beantwortet das Bauamt danach am Schreibtisch.

  • First- und Traufhöhen für den gesamten Gebäudebestand
  • Zuordnung zu Flurstücken über ALKIS-Umringe
  • Übergabe in Ihr GIS als Auskunfts- und Prüfgrundlage der Verwaltung
Szene aus dem Erklärvideo: was 2–3 cm Bodenauflösung sichtbar machen. (Erklärvideo) Videoseite mit Transkript

Im Rat sehen, was beschlossen wird: 3D-Modell für Sitzung und Beteiligung

Bei strittigen Vorhaben entscheidet oft, ob Rat und Anwohnerinnen und Anwohner die Höhen verstehen. Ein 3D-Bestandsmodell, in das geplante Baukörper eingefügt werden, macht Höhenwirkung, Verschattung und Sichtbeziehungen nachvollziehbar, für Ratsbeschlüsse, Bürgerinformation und Beteiligungsverfahren.

  • 3D-Bestandsmodell mit eingefügten Planungsvarianten
  • Schatten- und Sichtanalysen, Ansichten, Modell im Browser ohne Spezialsoftware
  • Entscheidungs- und Kommunikationsgrundlage für Sitzung und Auslegung
Illustration: 3D-Geländemodell eines Ortsrands mit geplantem Baugebiet als abstrahierte Baukörper
Geplante Baukörper im Bestandsmodell sichtbar machen. (Illustration, KI-generiert, kein Projektergebnis)
Kosten

Was kosten Bestandspläne und Gebäudehöhen?

Der Preis richtet sich nach der Fläche des erfassten Gebiets und dem Auswertungsumfang: Gebäudehöhen für das ganze Gemeindegebiet, Bestandspläne für ein Bebauungsplangebiet oder das 3D-Modell für ein Vorhaben. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie einen Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen vereinbaren wir vorab schriftlich. Für die Vergabeakte legen wir Leistungsbeschreibung und Angebot bei.

Vergabe

Wertgrenzen für Direktaufträge: Hessen 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (HVTG seit 25. Juni 2026; ab 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise), Thüringen 30.000 € (seit 28. März 2025), Niedersachsen 20.000 € (Stand 4. September 2026). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; Fundstellen stehen im Ratgeber.

Festpreis anfragen
Häufige Fragen

Fragen aus Bauamt und Stadtplanung zur Bauleitplanung

Ersetzen die Daten die Vermessung durch den ÖbVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur)?

Nein. Katastervermessungen bieten wir nicht an: Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung und Fortführung des Liegenschaftskatasters bleiben beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, in Hessen nach § 15 HVGG. Wir liefern die planungsrelevanten Bestandsdaten: Geometrie, Höhen, Oberfläche. Beide Datenbestände ergänzen sich; unsere Daten liegen im Raumbezug ETRS89/UTM und lassen sich mit ALKIS überlagern.

In welchen Formaten kommen Bestands- und Höhenpläne?

Bestands- und Höhenpläne als DWG oder DXF für CAD, Rasterdaten als GeoTIFF, Vektorebenen als Shapefile oder GeoPackage, alles im Raumbezug ETRS89/UTM (Zone 32N in Hessen, Niedersachsen und Thüringen), damit Planungsbüro und GIS ohne Transformation weiterarbeiten.

Wie kommen wir an First- und Traufhöhen für § 34 BauGB?

Aus dem 3D-Datensatz einer einzigen Befliegung, flächendeckend für den gesamten Gebäudebestand statt im Einzelfall vor Ort. Die Höhen werden mit den ALKIS-Umringen verschnitten und flurstücksbezogen übergeben; im GIS dienen sie als Auskunfts- und Prüfgrundlage der Verwaltung.

Brauchen wir für die Befliegung eine eigene Genehmigung?

Nein. Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie braucht, prüfen wir vor jedem Einsatz, auch über bebauten Ortslagen. Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen holen wir ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte. Ihre Verwaltung stellt keinen Antrag und hält keine eigene Drohnenkompetenz vor.

Lässt sich eine Befliegung für mehrere Aufgaben gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist der wirtschaftliche Kern. Aus einem Datensatz entstehen Bestandsplan, Geländemodell, Gebäudehöhen, ein aktuelles Ortslagen-Orthophoto und, falls das Thema bei Ihnen ansteht, die Daten für Starkregen-Geländedaten. Die Befliegung wird einmal beauftragt; die Auswertungen können später ergänzt werden.

Was kostet das?

Das hängt von Fläche und Auswertungsumfang ab. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang; die Erfassung eines Gemeindegebiets oder Plangebiets liegt häufig im Bereich des Direktauftrags (Wertgrenzen im Abschnitt Kosten).

Welche Daten braucht Ihr Bauamt?

Ob Bestandsplan für die Bauleitplanung, Gebäudehöhen für Bauanfragen oder 3D-Modell für ein Vorhaben: Wir stimmen den Erfassungsumfang mit Ihrem Amt ab. Ansprechpartner: Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836.

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