Häufige Fragen von Städten und Gemeinden
Hier stehen die Fragen und Antworten aller Kommunen-Seiten gesammelt, nach Aufgabe geordnet. Jede Rubrik verweist auf die Seite mit den Einzelheiten. Darunter folgen ausgewählte Fragen zu Technik und Luftrecht aus dem Fragenkatalog der Hauptseite.
Allgemein: Vergabe, Genehmigung, Daten
8 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Startseite
Können wir direkt beauftragen, oder ist eine Ausschreibung nötig?
Viele Erfassungen liegen unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge: Hessen 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (HVTG seit 25. Juni 2026; ab 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise), Thüringen 30.000 € (seit 28. März 2025), Niedersachsen 20.000 € (Stand 4. September 2026). Die vergaberechtliche Einordnung trifft Ihre Vergabestelle. Wir liefern dafür eine prüffähige Leistungsbeschreibung, ein Festpreisangebot und die Unterlagen für die Vergabedokumentation. Fundstellen und Einzelheiten stehen im Ratgeber.
Wie ist der Datenschutz bei einer Befliegung der Ortslage geregelt?
Luftbilder eines Gemeindegebiets sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind. Die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune; Aufnahmeumfang, Unkenntlichmachung und die vertragliche Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung gemeinsam fest. Die Daten liegen in Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern. Einzelheiten auf der Seite Ablauf & Datenschutz.
Wir haben keine eigene GIS-Stelle. Können wir die Daten trotzdem nutzen?
Ja. Wir liefern in das Fachverfahren, das Sie haben, zum Beispiel die Friedhofssoftware, und stimmen die Übergabe mit dessen Anbieter ab. Ohne GIS erhalten Sie Pläne als PDF und ein Luftbild, das sich in freien Programmen wie QGIS öffnen lässt; die Ansicht richten wir bei Bedarf gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister ein.
In welchen Formaten werden die Daten übergeben?
Orthophotos (auch Orthofotos genannt) und Geländemodelle als GeoTIFF, Pläne als DWG/DXF oder PDF, Flächen- und Grabgeometrien als Shapefile oder GeoPackage, Punktwolken als LAS/LAZ. Raumbezug ist ETRS89/UTM, in Hessen, Niedersachsen und Thüringen die Zone 32N. Die Übergabe an Ihr GIS- oder Fachverfahren stimmen wir vorab ab.
Wer kümmert sich um die Fluggenehmigung?
AerIQ. Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie braucht, prüfen wir vor jedem Einsatz. Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen holen wir ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte. Ihre Verwaltung muss dafür nichts beantragen.
Wovon hängen die Kosten ab?
Von der Fläche, der geforderten Auflösung und der Auswertungstiefe; ein reines Orthophoto kostet weniger als eine vollständige Vektorisierung mit Objekterfassung. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie ein Festpreisangebot für den beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen vereinbaren wir vorab schriftlich. Laufende Lizenz- oder Nutzungskosten fallen nicht an. Ein einmal erfasster Datensatz lässt sich später erneut auswerten, ohne dass neu beflogen werden muss.
Ist das eine amtliche Vermessung?
Nein. AerIQ erbringt Ingenieur- und Bestandsvermessungen sowie die Erfassung von Geodaten aus der Luft. Liegenschaftsvermessungen (Grenzfeststellung, Abmarkung, Gebäudeeinmessung, Fortführung des Liegenschaftskatasters) und amtliche Lagepläne sind den Katasterbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten, in Hessen nach § 15 HVGG, und nicht Teil unseres Angebots. Wenn Sie beides brauchen, vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt.
Wie läuft ein Projekt ab?
In vier Schritten: Abstimmen (Gebiet, Fragestellung, Fachverfahren), Genehmigen (durch AerIQ), Befliegen (zum vereinbarten Termin) sowie Auswerten und Übergeben (in Ihr System). Was bei Ihnen liegt: eine Ansprechperson, der Zugang zum Gelände und die Freigabe des Lieferumfangs. Einzelheiten auf der Seite Ablauf & Datenschutz.
Friedhof digital
9 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Friedhof digital
Wie lange dauert die Friedhofsdigitalisierung?
Die Befliegung dauert meist wenige Stunden an einem Vormittag. Die Auswertung mit Orthophoto, Grabgeometrien und Aufbereitung für Ihr Fachverfahren nimmt je nach Größe und Auswertungstiefe einige Wochen in Anspruch. Den Zeitplan legen wir im Angebot fest; Wetter und behördliche Bearbeitungszeiten bleiben vorbehalten.
Wird der Friedhofsbetrieb gestört?
Die Termine stimmen wir mit der Friedhofsverwaltung ab und legen sie außerhalb von Beisetzungen und Besuchszeiten. Bei Bedarf werden Teilbereiche kurzzeitig freigehalten; Besucherinnen und Besucher informieren wir vorab durch einen Aushang, wenn Sie das wünschen. Rücksicht hat Vorrang vor dem Zeitplan; im Zweifel verschieben wir den Termin.
Was ist mit Grabinschriften und Friedhofsbesuchern?
Die Aufnahmen entstehen senkrecht von oben und dienen ausschließlich der Friedhofsverwaltung; sie werden nicht veröffentlicht. Personen sind darauf in aller Regel nicht erkennbar; ist im Einzelfall doch jemand erkennbar, machen wir die Stelle vor der Übergabe unkenntlich. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung mit Ihnen fest und schließen den dafür erforderlichen Vertrag. Die Daten liegen in Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern.
Passen die Daten in unsere Friedhofssoftware?
Wir liefern die Grabgeometrien in Austauschformaten, die Friedhofs- und GIS-Fachverfahren einlesen: Shapefile, GeoPackage oder DXF, das Orthophoto als GeoTIFF, die Grabnummer als Schlüsselfeld. Welches System Sie einsetzen, klären wir vor der Beauftragung und stimmen die Übergabe mit Ihrem Softwareanbieter ab.
Wir haben noch keine Friedhofssoftware. Was bekommen wir dann?
Pläne als PDF und DWG, die Grabflächen als GeoPackage oder Shapefile und das Luftbild als GeoTIFF. Diese Dateien lassen sich in gängigen GIS und in freien Programmen wie QGIS öffnen. Wird später eine Friedhofssoftware eingeführt, sind die Grabnummern bereits als Schlüsselfeld vorhanden.
Wie genau sind Orthophoto und Grabgeometrien?
Die Drohne bestimmt ihre Position satellitengestützt auf wenige Zentimeter genau (RTK). Optional kontrollieren wir das zusätzlich an eingemessenen Bodenpunkten. Die Lagegenauigkeit liegt je nach Passpunktsicherung im Bereich weniger Zentimeter; Grabeinfassungen, Wege und Beläge lassen sich damit abgrenzen und als Fläche erfassen. Unter dichten Baumkronen ist die Sicht von oben eingeschränkt; das besprechen wir vorab.
Hilft das Kataster bei der nächsten Gebührenkalkulation?
Aus den Grabgeometrien lassen sich Flächen je Grabart und Grabfeld ableiten, dazu belegte, freie und eingeebnete Flächen, wenn Sie Ihre Belegungsdaten dagegenhalten. Wir liefern die Flächen als Datengrundlage mit dokumentierter Methode und Stichtag; die Kalkulation selbst und die Bescheide bleiben Sache Ihrer Kämmerei.
Was kostet ein digitales Friedhofskataster?
Der Preis hängt von Fläche, Zahl der Grabstätten und Auswertungstiefe ab. Ein reines Orthophoto kostet weniger als das vollständige Kataster mit Grabnummern. Nach kurzer Abstimmung erhalten Sie einen Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang, ohne laufende Lizenzkosten; Ihre Kommune erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten.
Lässt sich das Projekt als Direktauftrag vergeben?
Die Erfassung eines einzelnen Friedhofs liegt häufig in einem Auftragswert, der nach den Wertgrenzen Ihres Landes als Direktauftrag vergeben werden kann (Kasten im Abschnitt Kosten). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; wir liefern Leistungsbeschreibung und Angebot in prüffähiger Form zu.
Ortslagen-Orthophoto
7 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Ortslagen-Orthophoto
Worin unterscheidet sich das von den amtlichen Orthofotos (DOP20)?
In Auflösung und Aktualität. Die amtlichen Orthophotos (DOP20) haben 20 cm Bodenauflösung und folgen dem Turnus der Landesbefliegung; je nach Gebiet sind sie zum Nutzungszeitpunkt mehrere Jahre alt. Unsere Befliegung liefert 2–3 cm zum Stichtag Ihrer Wahl. Beides ergänzt sich: Das Orthophoto aus der Befliegung legt sich im GIS passgenau über DOP, ALKIS und Ihre Fachebenen.
Können wir den Aufnahmezeitpunkt bestimmen?
Ja, das ist einer der Hauptvorteile. Üblich sind Termine in der laubfreien Zeit mit freier Sicht auf Wege, Flächen und Gebäudekanten oder Stichtage vor und nach einer Baumaßnahme. Den Termin vereinbaren wir im Angebot; das Wetter behält ein Vetorecht, ebenso behördliche Bearbeitungszeiten.
Wie genau ist das Orthophoto?
Die Drohne bestimmt ihre Position satellitengestützt auf wenige Zentimeter genau (RTK); optional kontrollieren wir das an eingemessenen Bodenpunkten. Die Lagegenauigkeit liegt je nach Passpunktsicherung im Bereich weniger Zentimeter, Einzelheiten stehen im Angebot; Flächen und Kanten lassen sich im GIS messen und abgrenzen.
In welchem Format kommt das Orthophoto in unser GIS?
Als georeferenziertes GeoTIFF im Raumbezug ETRS89/UTM; das lesen gängige GIS und kommunale Geoportale ein. Kachelung, Kompression und Übergabeweg stimmen wir vorab mit Ihrer GIS-Stelle oder Ihrem Dienstleister ab.
Wie ist der Datenschutz bei der Befliegung der Ortslage geregelt?
Luftbilder einer Ortslage sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen. Personen und Kennzeichen im Straßenraum sind bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar; andernfalls machen wir sie vor der Übergabe unkenntlich. Die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune; Aufnahmeumfang, Unkenntlichmachung und die vertragliche Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung gemeinsam fest. Veröffentlicht wird nichts ohne Ihre Freigabe. Einzelheiten auf der Seite Ablauf & Datenschutz.
Dürfen wir das Luftbild im Geoportal und in Ratsvorlagen verwenden?
Ja. Ihre Kommune erhält die Nutzungsrechte an den gelieferten Daten und entscheidet über die Verwendung. Vor einer Veröffentlichung im Geoportal stimmen wir Unkenntlichmachung und Auflösung der öffentlichen Ansicht mit Ihnen ab; die datenschutzrechtliche Prüfung der Veröffentlichung bleibt bei Ihrer Kommune.
Wovon hängen die Kosten ab?
Im Wesentlichen von der Fläche und der gewünschten Auflösung. Sie erhalten nach kurzer Abstimmung ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang und können spätere Auswertungen aus demselben Datensatz beauftragen, ohne neue Befliegung.
Bestandsaufnahme für den Bebauungsplan
7 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Bestandsaufnahme für den Bebauungsplan
Ersetzt das die Vermessung durch den ÖbVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur)?
Nein. Katastervermessungen bieten wir nicht an: Grenzfeststellung, Abmarkung und Gebäudeeinmessung bleiben beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, in Hessen nach § 15 HVGG. Wir liefern die Planungsgrundlagen des Verfahrens: Bestand, Gelände, Höhen, Visualisierung. Brauchen Sie beides, vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt.
Wie genau sind Gelände und Höhen?
Die Drohne bestimmt ihre Position satellitengestützt auf wenige Zentimeter genau (RTK); optional kontrollieren wir das an eingemessenen Bodenpunkten. Die Lagegenauigkeit liegt je nach Passpunktsicherung im Bereich weniger Zentimeter, Einzelheiten stehen im Angebot. First- und Traufhöhen werden aus dem 3D-Datensatz abgeleitet und den Flurstücken über ALKIS-Umringe zugeordnet.
Kann unser Planungsbüro direkt mit den Daten arbeiten?
Ja. Pläne und Höhen liefern wir als DWG/DXF mit abgestimmter Layerstruktur, das Orthophoto als GeoTIFF, Punktwolken als LAS/LAZ, alles im Raumbezug ETRS89/UTM. Den Übergabeumfang stimmen wir vorab mit dem Büro ab.
Wie kommt das 3D-Modell in die Ratssitzung und die Beteiligung?
Als Browser-Ansicht, die ohne Spezialsoftware läuft, oder als vorbereitete Bilder und Kameraflüge für die Sitzungsvorlage. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung lassen sich Standpunkte festlegen, aus denen jede Bürgerin und jeder Bürger die Wirkung des Vorhabens nachvollziehen kann.
Passt der Zeitplan zu Auslegung und Ratssitzung?
Die Befliegung dauert je nach Gebietsgröße einige Stunden; die Auswertung hängt vom Umfang ab und liegt in der Regel einige Wochen nach der Befliegung vor. Den Zeitplan legen wir im Angebot fest, abgestimmt auf frühzeitige Beteiligung, Auslegung und Sitzungstermine; Wetter und behördliche Bearbeitungszeiten bleiben vorbehalten.
Reicht das amtliche Luftbild nicht als Kartengrundlage?
Für die Übersicht ja. Für Festsetzungen, Höhen und das Einfügen nach § 34 BauGB braucht es den Stand von heute in 2–3 cm Auflösung; das Landesluftbild zeigt oft den Zustand von vor mehreren Jahren in 10–20 cm. Das Aufnahmejahr lässt sich im Geoportal Ihres Landes prüfen.
Was kostet das Paket?
Der Preis richtet sich nach Plangebietsgröße und Auswertungsumfang. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang als Grundlage für Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder die Beauftragung über Ihr Planungsbüro.
Starkregen-Geländedaten
8 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Starkregen-Geländedaten
Passen die Daten in ein Starkregenrisikomanagement (SRRM)?
Ja. Ein kommunales Starkregenrisikomanagement setzt in der ersten Stufe auf dem auf, was wir liefern: ein aktuelles Geländemodell samt Fließwegen und Senken. Darauf bauen Starkregengefahrenkarten, die hydraulische Simulation und das Handlungskonzept auf. Wir liefern die Daten so, wie Leistungsverzeichnisse sie üblicherweise beschreiben: im Raumbezug ETRS89/UTM, mit dokumentierter Auflösung und Erfassungsstichtag.
Ersetzt das die hydraulische Untersuchung?
Nein. Simulation, Bewertung und Maßnahmenplanung gehören in die Hände eines Ingenieurbüros. Wir liefern die Datengrundlage, auf der diese Arbeit aufsetzt, und stimmen Formate und Übergabe mit Ihrem Fachbüro ab.
Reicht das amtliche Geländemodell (DGM1) nicht aus?
Für die Übersicht ja. Innerorts entscheidet die kleine Struktur über den Abfluss: Bordsteine, Mauern, Gräben, Aufschüttungen. Landesweite Höhendaten im Meterraster bilden das meist nicht ab und zeigen Veränderungen erst nach der nächsten Landesbefliegung. Die Befliegung zum Stichtag liefert den heutigen Zustand mit 2–3 cm Bodenauflösung.
Können auch Gewässer und schwer zugängliche Bereiche erfasst werden?
Ja. Böschungen, Bachläufe, zugewachsene Gräben und Hinterliegerflächen werden aus der Luft flächendeckend erfasst, ohne Begehung und ohne Betreten privater Grundstücke. Wasserführende Gräben liefern an der Wasserfläche keine verlässliche Höhe; dort bleibt ein Aufmaß des Profils vor Ort nötig.
In welchen Formaten kommen die Daten?
Geländemodell als GeoTIFF oder XYZ, Punktwolke als LAS/LAZ, Dreiecksvermaschung (TIN) für die Modellierung, Fließwege und Senken als Shapefile oder GeoPackage, alles im Raumbezug ETRS89/UTM und kombinierbar mit Ihren GIS-Ebenen und amtlichen Daten.
Was passiert nach einem Starkregenereignis?
Nach einem Ereignis dokumentieren wir den Zustand kurzfristig aus der Luft, bevor aufgeräumt wird: Gelände, Gewässer, betroffene Bereiche. Sie erhalten eine dokumentierte Zustandsaufnahme mit Zeitstempel und Raumbezug für die Schadensaufnahme und die Anpassung der Vorsorgeplanung.
Was ist mit Personen und Kennzeichen auf den Bildern?
Sie werden vor der Übergabe unkenntlich gemacht. Luftbilder einer Ortslage sind über den Grundstücksbezug personenbezogene Daten; die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune, die Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung mit Ihnen fest. Einzelheiten auf der Seite Ablauf & Datenschutz.
Wovon hängen die Kosten ab?
Von Gebietsgröße und Auswertungsumfang. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang; ein einmal erfasster Datensatz lässt sich später erneut auswerten, etwa wenn das Vorsorgekonzept in eine weitere Stufe geht.
Bauen und Planen
6 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Bauen und Planen
Ersetzen die Daten die Vermessung durch den ÖbVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur)?
Nein. Katastervermessungen bieten wir nicht an: Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung und Fortführung des Liegenschaftskatasters bleiben beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, in Hessen nach § 15 HVGG. Wir liefern die planungsrelevanten Bestandsdaten: Geometrie, Höhen, Oberfläche. Beide Datenbestände ergänzen sich; unsere Daten liegen im Raumbezug ETRS89/UTM und lassen sich mit ALKIS überlagern.
In welchen Formaten kommen Bestands- und Höhenpläne?
Bestands- und Höhenpläne als DWG oder DXF für CAD, Rasterdaten als GeoTIFF, Vektorebenen als Shapefile oder GeoPackage, alles im Raumbezug ETRS89/UTM (Zone 32N in Hessen, Niedersachsen und Thüringen), damit Planungsbüro und GIS ohne Transformation weiterarbeiten.
Wie kommen wir an First- und Traufhöhen für § 34 BauGB?
Aus dem 3D-Datensatz einer einzigen Befliegung, flächendeckend für den gesamten Gebäudebestand statt im Einzelfall vor Ort. Die Höhen werden mit den ALKIS-Umringen verschnitten und flurstücksbezogen übergeben; im GIS dienen sie als Auskunfts- und Prüfgrundlage der Verwaltung.
Brauchen wir für die Befliegung eine eigene Genehmigung?
Nein. Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie braucht, prüfen wir vor jedem Einsatz, auch über bebauten Ortslagen. Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen holen wir ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte. Ihre Verwaltung stellt keinen Antrag und hält keine eigene Drohnenkompetenz vor.
Lässt sich eine Befliegung für mehrere Aufgaben gleichzeitig nutzen?
Ja, das ist der wirtschaftliche Kern. Aus einem Datensatz entstehen Bestandsplan, Geländemodell, Gebäudehöhen, ein aktuelles Ortslagen-Orthophoto und, falls das Thema bei Ihnen ansteht, die Daten für Starkregen-Geländedaten. Die Befliegung wird einmal beauftragt; die Auswertungen können später ergänzt werden.
Was kostet das?
Das hängt von Fläche und Auswertungsumfang ab. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang; die Erfassung eines Gemeindegebiets oder Plangebiets liegt häufig im Bereich des Direktauftrags (Wertgrenzen im Abschnitt Kosten).
Umwelt und Klimafolgen
6 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Umwelt und Klimafolgen
Übernehmen Sie auch die hydraulische Modellierung?
Nein. Die hydraulische Modellierung übernimmt ein Ingenieurbüro. Wir liefern das Geländemodell dafür: aus einer Befliegung zum Stichtag, mit Bordsteinen, Mauern und Gräben, auf dem die Abflussbetrachtung aufsetzt.
Reichen die Daten für die gesplittete Abwassergebühr?
Sie erhalten je Grundstück die versiegelte Fläche als GIS-Objekt mit dem Datum der Befliegung und dokumentierter Methode. Bei Widerspruch eines Eigentümers lässt sich die Fläche am Luftbild zeigen. Die gebührenrechtliche Bewertung und die Bescheide bleiben Sache Ihrer Kommune.
Wie aktuell sind die Flächendaten im Vergleich zu unseren bisherigen Werten?
Sie bilden den Stand der Befliegung ab, also einen mit Ihnen vereinbarten Stichtag. Damit ersetzen sie geschätzte oder fortgeschriebene Werte durch eine datierte Erfassung; bei Rückfragen zur Gebühr zählt genau dieser Unterschied.
Können Sie nach einem Starkregenereignis den Ist-Zustand aufnehmen?
Ja. Wir nehmen den Zustand nach Starkregen- oder Hochwasserereignissen kurzfristig aus der Luft auf, bevor aufgeräumt wird, und dokumentieren Veränderungen an Gewässern, Ufern und Gelände als Zustandsaufnahme mit Zeitstempel und Raumbezug. Auch schwer zugängliche Gewässerabschnitte lassen sich so erfassen.
Berücksichtigen Sie beim PV-Potenzial den Denkmalschutz?
Ja. Neben Dachflächen und vorhandenen Anlagen erfassen wir die Einsehbarkeit im Ortsbild; im historischen Ortskern ist das die Datengrundlage für die Denkmalabwägung. Die PV-Planung und die denkmalrechtliche Entscheidung bleiben bei Fachbüro und Behörde.
Was kostet das?
Das hängt von Fläche und Auswertungsumfang ab. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang. Geländemodell und Versiegelungskartierung lassen sich aus einer Befliegung ableiten; die Erfassung einer Ortslage liegt häufig im Bereich des Direktauftrags (Wertgrenzen im Abschnitt Kosten).
Leistungsübersicht
6 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Leistungsübersicht
Müssen wir für jede Auswertung neu befliegen lassen?
Nein. Die Leistungen dieser Übersicht entstehen überwiegend aus demselben Datensatz einer Befliegung. Ein Gebiet wird einmal beflogen; weitere Auswertungen, etwa zusätzliche Schnitte oder eine spätere Flächenkartierung, lassen sich aus den vorhandenen Rohdaten ableiten, ohne dass erneut geflogen werden muss.
Können wir einzelne Leistungen beauftragen oder nur das Gesamtpaket?
Einzeln. Jede Leistung ist für sich beauftragbar und lässt sich später schrittweise ausbauen. Viele Verwaltungen beginnen mit einem überschaubaren Projekt und erweitern den Umfang, wenn der Nutzen im Haus sichtbar geworden ist.
Womit sollten wir anfangen?
Mit dem Friedhof. Der Umfang ist überschaubar, der Nutzen unmittelbar, und die Daten fügen sich in die verbreitete Friedhofssoftware ein. In der Regel genügt ein Außendiensttag, um die Rohdaten eines Friedhofs vollständig zu erfassen.
In welchen Formaten erhalten wir die Daten?
Rasterdaten wie Orthophoto und Geländemodell als GeoTIFF, Pläne und Vektorebenen als DWG, DXF, Shapefile oder GeoPackage, Punktwolken als LAS, LAZ oder XYZ, dazu 3D-Modelle als Mesh oder Stadtmodell mit Browser-Ansicht. Die Übergabe stimmen wir mit Ihrer GIS-Stelle oder Ihrem Fachdienstleister ab.
Was, wenn unsere Aufgabe in der Tabelle nicht vorkommt?
Dann sprechen Sie uns darauf an. Nicht jede Fragestellung ist in der Übersicht abgebildet. Geht es nicht um die Fläche, sondern um ein einzelnes Gebäude (Wärmeverluste, Photovoltaik auf kommunalen Dächern, Denkmale oder eine Baudokumentation), bleibt Ihr Ansprechpartner derselbe; diese Leistungen beschreibt unsere Hauptseite.
Wovon hängen die Kosten ab?
Von Fläche und Auswertungstiefe je Aufgabe. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang; viele Erfassungen liegen unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge (Kasten im Abschnitt Kosten).
Ablauf, Vergabe und Datenschutz
6 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz
Können wir direkt beauftragen?
Viele Erfassungen liegen unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge (Kasten oben). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; wir liefern Leistungsbeschreibung und Festpreisangebot dafür.
Welche Unterlagen bekommen wir für die Vergabeakte?
Leistungsbeschreibung mit Lieferumfang und Genauigkeitsangabe, Festpreisangebot, Nachweis der Drohnenhaftpflicht, Dokumentation der luftrechtlichen Einstufung und der eingeholten Genehmigungen sowie den Vertrag zur Rollenverteilung im Datenschutz.
Wer trägt die Verantwortung für den Flug?
AerIQ als Betreiber. Wir prüfen den Genehmigungsweg, holen Genehmigungen und Zustimmungen ein, fliegen nach der EU-Drohnenverordnung und sind mit einer Drohnenhaftpflicht über 10 Mio. € versichert. Ihre Verwaltung beauftragt Befliegung und Auswertung.
Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Das hängt von der Rollenverteilung ab. Entscheidet AerIQ über Mittel und Ablauf der Erfassung und liefert ein Fachergebnis, kann eine eigene Verantwortlichkeit vorliegen; verarbeiten wir nach Ihrer Weisung, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO Pflicht. Wir legen das vor der Befliegung mit Ihnen fest und schließen den erforderlichen Vertrag.
Wo liegen die Daten, und wer hat Zugriff?
In Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern; Zugriff haben nur die Projektbeteiligten. Nach Projektabschluss löschen oder archivieren wir die Daten, wie Sie es vorgeben. Ihre Kommune erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten.
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Lieferung?
Rohdaten liegen am Tag der Befliegung vor, die Ergebnisse je nach Auswertungstiefe einige Wochen später. Den Vorlauf bestimmt der Genehmigungsweg; Wetter und behördliche Bearbeitungszeiten bleiben vorbehalten. Den Zeitplan legen wir im Angebot fest.
Aus dem Praxis-Ratgeber
7 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Praxis-Ratgeber
Gilt der beschriebene Ablauf in allen drei Ländern gleich?
Im Kern ja: Erfassung, Auswertung und Datenübergabe laufen überall gleich. Unterschiede gibt es beim Landesvergaberecht (siehe Tabelle oben) und bei der zuständigen Luftfahrtbehörde; beides berücksichtigen wir im Angebot und im Genehmigungsverfahren.
Gilt der Ratgeber auch für Kommunen in anderen Bundesländern?
Ja. Ablauf, Datenformate, Genehmigungsweg und Datenschutz gelten in allen Ländern gleich. Nur die Wertgrenzen für Direktaufträge und die zuständige Luftfahrtbehörde unterscheiden sich; beides nennen wir Ihnen für Ihr Land auf Anfrage.
Braucht unsere Verwaltung eigenes Drohnen- oder GIS-Spezialwissen?
Nein. Sie benennen Aufgabe und Zielsystem; Flug, Genehmigung, Auswertung und Aufbereitung übernehmen wir. Die Ergebnisse kommen so bei Ihnen an, dass die Sachbearbeitung sofort damit arbeiten kann; eine kurze Einweisung gehört zur Übergabe.
Können wir amtliche DOP und Drohnendaten kombinieren?
Ja, das ist der Regelfall. Die Drohnendaten werden im amtlichen Raumbezug (ETRS89/UTM) geliefert und legen sich passgenau über DOP, ALKIS und Ihre GIS-Ebenen. Amtliche Daten bleiben die Übersichtsgrundlage; die Befliegung ergänzt Detail und Aktualität dort, wo es darauf ankommt.
Wie schnell kann nach der Beauftragung geflogen werden?
Den Termin stimmen wir verbindlich mit Ihnen ab; er hängt vom Genehmigungsweg für Ihr Gebiet, von der Jahreszeit (laubfrei) und vom Wetter ab. Die Rohdaten liegen am Tag der Befliegung vor, die Ergebnisdaten je nach Auswertungstiefe einige Wochen später; der Zeitplan steht im Angebot.
Was kostet eine Befliegung?
Der Preis richtet sich nach Fläche, geforderter Auflösung und Auswertungstiefe. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie ein Festpreisangebot mit Leistungsbeschreibung; viele Einzelvorhaben liegen in Auftragswerten, für die vereinfachte Vergabewege in Betracht kommen.
Wie ist der Datenschutz bei einer Befliegung der Ortslage geregelt?
Luftbilder eines Gemeindegebiets sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind. Die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune. Die Rollenverteilung, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder eigene Verantwortlichkeit, legen wir vor der Befliegung mit Ihnen fest und schließen den erforderlichen Vertrag; die Daten bleiben in Deutschland und werden nicht ohne Ihre Freigabe veröffentlicht. Einzelheiten auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz.
Technik und Luftrecht: aus dem Fragenkatalog der Hauptseite
Diese Antworten sind allgemein gehalten und gelten für alle Auftraggeber. Sie erklären Begriffe und Verfahren, die in Angeboten und Genehmigungsunterlagen vorkommen.
Beratung und Genehmigungen
Ab wann fällt ein Drohnenflug in die spezielle Kategorie?
Welche Unterlagen verlangt die Behörde für den Antrag?
Worin unterscheiden sich SORA 2.0 und SORA 2.5?
Kann eine Geländebefliegung eine hydraulische Berechnung im Starkregenrisikomanagement ersetzen?
Vermessung & Kartierung
In welchen Fällen ist klassische Vermessung der Drohnenvermessung vorzuziehen?
Was ist der Unterschied zwischen einem digitalen Oberflächenmodell und einem digitalen Geländemodell?
Warum wird die Geländeaufnahme für Starkregen-Analysen im Winter durchgeführt?
Warum reicht das amtliche Landeshöhenmodell (DGM1) für Starkregen-Analysen in Ortslagen oft nicht aus?
Können die Katasterdaten in die vorhandene Friedhofssoftware importiert werden?
Welche Genauigkeit erreicht ein per Drohne erstellter Grablagenplan?
Wie lange dauert die Digitalisierung eines Friedhofs mit der Drohne?
Technisches
Was ist der Unterschied zwischen GPS und GNSS?
Braucht RTK eine Internetverbindung?
Wie genau ist eine RTK-Drohne wirklich?
Rechtliches
Was ist SORA 2.5 und wann wird es Pflicht?
Wie ist der zweiphasige Genehmigungsprozess unter SORA 2.5 aufgebaut?
Was sind Operational Safety Objectives (OSOs) und wie viele gibt es in SORA 2.5?
Weitere Fragen zu Vermessung, Inspektion und Luftrecht stehen in den FAQ auf aeriq.de.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schildern Sie uns Aufgabe und Gebiet, wir antworten zeitnah. Ansprechpartner: Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836.
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