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Genehmigung: die luftrechtliche Abwicklung übernimmt AerIQ

Dauer: 10 Sekunden  ·  Erklärvideo für Kommunen  ·  Videoquelle: AerIQ Aerial Intelligence

Die Szene erklärt die luftrechtliche Seite einer Befliegung über bewohntem Gebiet.

Ob ein Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie (SORA-Verfahren) braucht, hängt vom Gebiet und von unbeteiligten Personen ab. Über zusammenhängender Bebauung ist regelmäßig eine Betriebsgenehmigung erforderlich, mit Risikobewertung, Betriebshandbuch und Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde.

AerIQ prüft das vor jedem Einsatz, erstellt die Unterlagen, holt Genehmigungen und Zustimmungen ein und dokumentiert die Einstufung für die Akte der Verwaltung. Für die Kommune heißt das: beauftragen statt beantragen. Geflogen wird nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung und mit Drohnenhaftpflicht über 10 Mio. €; eine Vorabinformation an Ordnungsamt und Öffentlichkeit bereiten wir vor. Der Clip ist ein Ausschnitt aus dem AerIQ-Erklärvideo „Drohnendaten für Kommunen“.

Transkript

Flüge über Ortslagen brauchen eine Betriebsgenehmigung. Dieses Verfahren übernimmt AerIQ komplett.

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